Pressemitteilung

Bau der zweiten Gauchachtalbrücke (B 31, Döggingen): Regierungspräsidium strebt gerichtliches Eilverfahren an

Gauchachtalbrücke

Nach Prüfung der Klagebegründung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zeigt sich das Regierungspräsidium Freiburg (RP) zuversichtlich, dass der Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B 31 in Döggingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) auf dem Klageweg nicht verhindert werden kann. Es verweist dabei auf die Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Ortsumfahrung Döggingen von 1991, der den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke einschließt.

Da für den Bau der Brücke umfangreichere Bauflächen benötigt werden als ursprünglich vorgesehen, hatte das RP am 11. Februar 2022 eine ergänzende Plangenehmigung für eine Baustraße zur Aufstellung von Kränen und zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen erlassen. Gegen diese Genehmigung richtet sich die Umweltverbandsklage, die der VCD beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eingereicht hat. Das RP geht davon aus, den Argumenten des VCD gegen die Genehmigung der Bauflächen erfolgreich entgegentreten zu können.

Allerdings befürchtet das RP, dass das Klageverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Damit würden sich die Baukosten voraussichtlich weiter erhöhen. Die anschließend für den Brückenbau benötigten Haushaltsmittel des Bundes müssten erneut beantragt und bewilligt werden. Dieser mehrjährige Zeitverzug würde bedeuten, dass die enge und kurvige Ortsdurchfahrt von Döggingen bei Arbeiten an der Brücke oder Unfällen weiterhin vom Umleitungsverkehr belastet würde. Im Fall der mittelfristig anstehenden Sanierung der bestehenden Brücke könnte dies sogar über einen längeren Zeitraum der Fall sein. Aus diesem Grund haben die Gemeinderäte der Städte Bräunlingen und Löffingen aktuell eine Resolution für den Bau der Brücke beschlossen und sich damit an das RP gewandt.

Um eine lange Verzögerung zu vermeiden, wird die Straßenbaubehörde des RP als Vorhabenträgerin einen Antrag auf Sofortvollzug der Plangenehmigung für die Baustraße und die Bauflächen stellen. Dadurch soll erreicht werden, dass der VGH die Erfolgsaussichten der Klage des VCD in einem gerichtlichen Eilverfahren prüft. Damit bestehe die Möglichkeit, dass das Verfahren in einigen Monaten abgeschlossen werden und der Bau der Brücke trotz der Klage starten kann, heißt es aus dem RP.

In diesem Zusammenhang teilte das RP mit, dass der Tunnel Döggingen künftig im Gegenverkehr befahren werden kann. Diese auch von der gesamten Raumschaft geforderte Verbesserung hat zur Folge, dass Sperrungen einer Tunnelröhre oder einer Brücke in Zukunft jeweils durch das „Schwesterbauwerk“ kompensiert werden können. Dies sei ein wichtiger Meilenstein im Projekt, weil dadurch künftig kein belastender Umleitungsverkehr durch die Ortsdurchfahrt von Döggingen mehr notwendig ist, so das RP. Voraussetzung hierfür sei jedoch der Bau der zweiten Gauchachtalbrücke.

Wie das RP mitteilte, laufen die Vorbereitungen für den im Mai kommenden Jahres geplanten Baubeginn der Brücke trotz der Klage unverändert weiter. Bereits vor deren Eingang waren mehrere Ingenieurverträge abgeschlossen und die europaweite Ausschreibung der Baumaßnahmen auf den Weg gebracht worden. Das RP kündigte an, unabhängig vom Fortgang des Klageverfahrens das Gespräch mit dem VCD zu suchen, um mit diesem über Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung zu sprechen

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher