Pressemitteilung

Betrieb der Holcim-Seilbahn in Dotternhausen (Zollernalbkreis) darf weiterhin nur befristet fortgesetzt werden

Basler Hof in Freiburg

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, darf der Betrieb der Holcim-Seilbahn in Dotternhausen (Zollernalbkreis) weiterhin nur befristet fortgesetzt werden. Die am RP angesiedelte Landesbergdirektion hat der Firma eine vorläufige Betriebserlaubnis bis zum 31. Juli erteilt. 

Die Landesbergdirektion, die landesweit für die Überwachung von Seilbahnen zuständig ist, hatte der Firma Holcim bereits Anfang November eine vorläufige Betriebserlaubnis bis zum 7. Februar erteilt. Als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb der neuen Seilbahn vom Plettenberg zum Zementwerk in Dotternhausen musste die Firma insbesondere Nachweise über erfolgversprechende Lärmminderungsmaßnahmen erbringen. Trotz großer Bemühungen um die Verminderung von Lärm, sei man noch nicht am Ziel, heißt es aus dem RP. Für weitere Lärmschutzmaßnahmen habe die Firma einen Zeitplan vorgelegt und eine weitere Erlaubnis zur Fortführung des Betriebs beantragt. Demnach sollen die Voraussetzungen für die endgültige Betriebserlaubnis der neuen Seilbahn bis Mitte des Jahres vorliegen.

Nach dem Zeitplan hat die Firma Holcim in Abstimmung mit der Seilbahnaufsichtsbehörde unterschiedliche Umbaumaßnahmen insbesondere zum Lärmschutz zu erfüllen. Bis spätestens 15. Mai muss sie demnach die Ergebnisse aktueller Lärmmessungen vorlegen. Eine endgültige Betriebserlaubnis kommt nach derzeitiger Einschätzung des RP erst in Betracht, wenn alle Nachbesserungen der Anlage mit Erfolg durchgeführt wurden.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher