Pressemitteilung

Betrieb der Holcim-Seilbahn in Dotternhausen (Zollernalbkreis) darf zunächst nur befristet fortgesetzt werden

Innenhof der Bissierstraße, ein Dienstsitz des RPs

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, darf der Betrieb der Holcim-Seilbahn in Dotternhausen (Zollernalbkreis) zunächst nur befristet fortgesetzt werden.

Die am RP angesiedelte Landesbergdirektion, die landesweit für die Überwachung von Seilbahnen zuständig ist, hatte der Firma Holcim Ende Oktober 2020 eine zunächst für ein Jahr befristete vorläufige Betriebserlaubnis für die neue Seilbahn vom Plettenberg zum Zementwerk in Dotternhausen erteilt. Für die Fortführung des Betriebs hat die Firma eine weitere Betriebserlaubnis beantragt.

Da die Voraussetzungen für eine endgültige Betriebserlaubnis noch nicht vollständig vorliegen, kann eine Betriebserlaubnis zunächst nur mit einer Befristung auf drei Monate erteilt werden. Innerhalb dieses Zeitraums hat die Firma Holcim unterschiedliche Maßnahmen insbesondere zum Lärmschutz zu erfüllen. Nach Ende der Befristung wird das RP über den weiteren Betrieb der Anlage entscheiden.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher