Pressemitteilung

Biber in Gunningen (Kreis Tuttlingen) mit illegaler Schlingfalle verletzt

Biberbeauftragte des Regierungspräsidiums helfen, Konflikte zwischen Mensch und Tier zu lösen

 

Biber

An der Elta, einem Zufluss der Donau in Seitingen-Oberflacht (Kreis Tuttlingen), machen Unbekannte Jagd auf den streng geschützten Biber. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, habe am 2. Januar der zuständige Jagdpächter die Tierrettung LV Südbaden darüber informiert, dass er eine Schlingfalle mit einem darin gefangenen Biber an der Elta in Gunningen gefunden habe. Die Mitarbeiter der Tierrettung konnten das glücklicherweise nur am Schwanz und nicht am Hals gefangene Tier befreien und es nach Versorgung der Wunden wieder in die Freiheit entlassen. Bei der Untersuchung der Umgebung wurden weitere illegale Schlingfallen entlang der Elta entdeckt und unschädlich gemacht. Die Tierrettung erstattete Anzeige bei der Polizei.

Bereits seit einigen Jahren haben sich in der Elta zwischen Seitingen-Oberflacht und Gunningen Biber niedergelassen. „Diese Ansiedlung scheint einigen Menschen ein Dorn im Auge zu sein, obwohl es nach unseren Kenntnissen bisher zu keinerlei Konflikten durch die Tiere gekommen ist“, sagt Tobias Kock vom Naturschutzreferat im RP. Der aktuelle Fall sei nicht der erste Versuch, den Bibern Schaden zuzufügen. Im Oktober 2020 präparierten Unbekannte verschiedene Laufpfade (sogenannte Wechsel) der Biber mit Glasscherben und im Januar 2021 wurden mit Gift versetzte Brötchen nahe den Wechseln ausgelegt. Hierbei kam ein Hund zu Schaden, der jedoch durch tierärztliche Hilfe gerettet werden konnte. Trotz Untersuchungen der Polizei konnten keine Täter ermittelt werden.

Die Naturschutzverwaltung des RP weist darauf hin, dass es sich bei diesen Handlungen zulasten des streng geschützten Bibers um eine Straftat handelt, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Bürgerinnen und Bürger, die im Bereich der Elta oder dem Stettenbach zwischen Seitingen und Gunningen Beobachtungen gemacht haben, die möglicherweise zur Aufklärung dieser Tat beitragen können, werden gebeten, sich im Polizeipräsidium Konstanz, Fachabteilung Gewerbe/Umwelt, Stockacher Straße 158, 78532 Tuttlingen, Tel. 07461/941-0 zu melden.

„Um ein harmonisches Miteinander von Mensch und Biber zu erreichen, sind oftmals Kompromisse auf beiden Seiten notwendig“, so Tobias Kock. Sollte es zu Schäden oder Beeinträchtigungen durch Biberansiedlungen kommen, bittet das RP um Kontaktaufnahme mit dem jeweils für den Landkreis zuständigen Biberbeauftragten:

Landkreise Rottweil, Tuttlingen und Konstanz: Gunnar Hornstein
Buero.Hornstein@gmx.de; Tel. 0176/ 98608887

Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut und Lörrach: Bettina Sättele
saettele-biberfragen@t-online.de; Tel. 0174/ 3012716

Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Stadt Freiburg, Emmendingen und Ortenaukreis: Planungsbüro Bresch-Henne-Mühlinghaus
Biber@bhmp.de

Zudem plant das RP den Aufbau eines Netzes ehrenamtlicher Biberberater, die bei Konflikten schnell vor Ort sind, einfache Maßnahmen zur sofortigen Entlastung umsetzen und den Biberbeauftragten zuarbeiten. Dieses Ehrenamt wird mit einer Aufwandsentschädigung sowie Kilometergeld entlohnt. Interessenten können sich an Tobias Kock wenden: Tobias Kock, Naturschutzreferat im Regierungspräsidium Freiburg:Tobias.Kock@rpf.bwl.de; Tel. 0761-208 4223

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher