Pressemitteilung

Corona-Testzentren an der Grenze stark beansprucht: Regierungspräsidentin Schäfer ruft Grenzpendler aus Frankreich auf, sich möglichst am Arbeitsplatz testen zu lassen

IHK Südlicher Oberrhein stellt Unternehmen kostenlose Schnelltests des Landes zur Verfügung

 

Deutsche und französische Flagge

Die neue Corona-Testpflicht für Berufspendler aus Frankreich hat zur Folge, dass grenznahe Testzentren auf deutscher Seite stark beansprucht sind. Deshalb ruft das Regierungspräsidium Freiburg (RP) die Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich auf, sich möglichst erst an ihrem Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin testen zu lassen. „Zur Entlastung der Testzentren in den Grenzgemeinden ist es wichtig, dass Testmöglichkeiten genutzt werden, die sich nicht direkt an der Grenze befinden und die deshalb weniger ausgelastet sind“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Den Test können Pendlerinnen und Pendler in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen durchführen lassen. Auch Apotheken bieten diesen an, und der kostenlose „Bürgertest“ kann von Grenzgängerinnen und -gängern genutzt werden. Tests aus Frankreich werden selbstverständlich anerkannt. Jedoch können Selbsttests, die selbständig zu Hause durchgeführt werden, nicht berücksichtigt werden. Es bedarf in jedem Fall einer Bescheinigung der Testung zum Nachweis bei einer Kontrolle.

Das RP weist darauf hin, dass die Landesregierung Baden-Württemberg den Betrieben mit Grenzpendlern kostenlos 300.000 PoC-Antigen-Schnelltest aus dem Landesbestand zur Verfügung gestellt hat. Die IHK Südlicher Oberrhein verteilt im Auftrag der Landesregierung die Schnelltests an ihre Mitgliedsunternehmen. Bestellungen sind über die Seite www.schnelltest.ihk.demöglich.

Seit der Bund Frankreich mit Wirkung zum Sonntag als Hochinzidenzgebiet eingestuft hat, gelten verschärfte Einreiseregeln. In Baden-Württemberg wurden über Allgemeinverfügungen der Landkreise Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger (Beruf, Ausbildung, Studium) sowie für den Besuch von nahen Angehörigen geregelt. Für diese Personengruppen besteht eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht insoweit, als in diesen Einzelfällen der Nachweis von kalenderwöchentlich zwei Negativtests ausreichend ist. Zudem kann der Test auch unverzüglich nach der Einreise durchgeführt werden. Diese Personen profitieren zudem von einem kostenlosen Testangebot für Antigen-Tests, da sie die Bürgertestung in Anspruch nehmen können. Eine spezielle Bescheinigung muss zur Inanspruchnahme des Testangebots nicht vorgelegt werden.

Mehr Information im Internet (auch auf Französisch und Englisch): https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-testpflicht-bei-der-einreise-nach-baden-wuerttemberg/

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher