Die Ausbreitung des Coronavirus hat Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche. Hier haben wir für Sie wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgeführt und verlinkt.
Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt:
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Außerdem finden Sie auch beim Landesgesundheitsamt und beim Gesundheitsministerium regelmäßig aktualisierte Informationen.
Hinweis zum Zugang unserer Dienstgebäude:
Die Zugangstüren zu den Dienstgebäuden in der Kaiser-Joseph-Straße 167 und der Bissierstraße 7, sind aufgrund der Coronapandemie aktuell geschlossen.
Besucherinnen und Besucher der Kaiser-Joseph-Straße 167 melden sich bitte am Nebeneingang (Klingel), Besucher der Bissierstraße 7 melden sich bitte am Empfang (Klingel).
Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56, 57 und 58)
Rückwirkend zum 1. Februar 2020 wurde die Zuständigkeit von den Gesundheitsämtern für die Bearbeitung von Anträgen zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56, 57 und 58) auf die Regierungspräsidien übertragen. Das Regierungspräsidium Freiburg ist für Antragsteller aus dem Regierungsbezirk Freiburg die zuständige Stelle.
Der Antrag auf Entschädigung kann über die Seite www.ifsg-online.de direkt online gestellt werden. Dort finden Sie neben dem Antragsformular nützliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung.
Weitere Informationen
Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus verschiedene Verordnungen erlassen. Die aktuellen Verordnungen mit allen Details sind beim Gesundheitsministerium Baden-Württemberg abrufbar. Aktuelle Informationen finden Sie außerdem auf dem Landesportal Baden-Württemberg.
Angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen hat die Landesregierung die dritte Pandemiestufe ausgerufen. Dazu wird die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen traten am Montag, 19. Oktober, in Kraft und sind beim Gesundheitsministerium abrufbar.
Weiterführende Informationen:
- RKI-Seite zum Coronavirus
- RKI-Seite für Reisende in verschiedenen Sprachen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zum Coronavirus (FAQ)
- Informationen des Auswärtigen Amts für Reisende
- Mehrsprachige Informationen und praktische Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums
- Informationen der Bundesregierung zur Corona-Warn-App
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zum Coronavirus (FAQ)