Pressemitteilung

Die Karl Schilt Metallwarenfabrik in Balgheim (Kreis Tuttlingen) ist „Spitze auf dem Land“

Kaltumformverfahren der Karl Schilt Metallwarenfabrik

Ab sofort dürfen sich landesweit sechs weitere Firmen mit dem Label „Spitze auf dem Land“ schmücken und erhalten aus dem gleichnamigen Landesförderprogramm einen Investitionszuschuss. Eines davon kommt aus dem Regierungsbezirk Freiburg: Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bekanntgab, darf die Karl Schilt Metallwarenfabrik in Balgheim im Landkreis Tuttlingen als innovatives Unternehmen künftig diesen Titel führen und erhält aus dem gleichnamigen Förderprogramm einen Zuschuss für ihre geplanten Erweiterungsinvestitionen.

„Ich gratuliere der Firma Karl Schilt Metallwarenfabrik für diese Auszeichnung. Solche innovativen Entwicklungen sind der Schlüssel zum Erfolg für kleine, mittelständische Unternehmen im Ländlichen Raum. Die Förderzuschüsse des Landes und der EU sind die Basis für ihre wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit“, so der Freiburger Regierungspräsident Carsten Gabbert.

Karl Schilt GmbH & Co. KG Metallwarenfabrik in Balgheim entwickelt und fertigt Kaltfließpressteile, Gewindestifte und Sonderschrauben und ist Spezialist im Bereich des Kaltfließpressens, insbesondere in der Verarbeitung von rostfreiem Edelstahl. Im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Verwal-tungs-, Lager- und Logistikgebäudes am Standort Balgheim bringt das Unternehmen als Neuentwicklung im Bereich Kalibrierungsverfahren kaltumgeformte Duplex-Stähle ohne Nachschleifprozess auf den Markt, welche unter anderem in Hochleistungs-Bremssystemen zur Anwendung kommen sollen.

Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ ist ein gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der EU finanziertes Förderprogramm, um Kleine und Mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ländlichen Raum, die eigene Produkte und Dienstleistungen entwickeln, besonders innovativ sind und den starken Willen zur Marktführerschaft haben, bei der Umsetzung ihrer zukunftsgerichteten Investitionen zu unterstützen. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten.

Von 2021 bis 2027 stehen jeweils rund drei Millionen Euro pro Auswahlrunde an Zuschüssen zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist endet am 31. August 2024 (Elektronischer Eingang über die Gemeinde beim RP Freiburg). Über die grundsätzliche Förderwürdigkeit der Anträge entscheidet eine Kommission mit Geschäftsstelle beim MLR. Vor Antragstellung ist möglichst frühzeitig mit dem Regierungspräsidium Freiburg Kontakt aufzunehmen: Nicolette Bucher, Tel.: 0761 / 208-1255; nicolette.bucher@rpf.bwl.de.

Zur Pressemitteilung des MLR:22. Auswahlrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Förderung für sechs Unternehmen: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Pressestelle

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher