Die vom Regierungspräsidium Freiburg (RP) erteilte Waldumwandlungsgenehmigung zur Verlegung einer Gashochdruckleitung im geplanten Freiburger Neubaugebiet Dietenbach ist voraussichtlich rechtmäßig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in seinem am Freitag veröffentlichten Beschluss bestätigt.
Dennoch hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Naturschutzverbands NABU gegen das Land Baden-Württemberg aufrechterhalten und die Beschwerden des Landes Baden-Württemberg sowie der Stadt Freiburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) abgewiesen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass für eine kleine Teilfläche, den sogenannten Landwassergraben, von der terranets BW keine Waldumwandlungsgenehmigung beantragt und somit vom RP auch nicht bewilligt worden ist. Damit stehe nach Ansicht des VGH nicht fest, ob das Vorhaben insgesamt umsetzbar sei.
Das VG Freiburg hatte im Oktober 2023 entschieden, dass die vom RP genehmigten Rodungsarbeiten vorläufig nicht stattfinden dürfen und damit einem Eilantrag des NABU stattgegeben. Mit der Entscheidung des VGH bleiben die Rodungsarbeiten vorerst weiterhin untersagt.
Das Regierungspräsidium Freiburg wird den Beschluss, der die bisherige behördliche Genehmigungspraxis dem Grunde nach bestätigt, nun im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.