Pressemitteilung

Donaubrücke Tuttlingen (L 277): Stadt zur Unterzeichnung der Vereinbarung für die Behelfsbrücke aufgefordert

Der Forderung von Kreistag und Gemeinderat, einen möglichen Brückenneubau in Parallellage näher zu prüfen, erteilt das RP eine Absage.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Entwurf der Vereinbarung zur Planung und Finanzierung der Behelfsbrücke für die Erneuerung der Donaubrücke an der L 277 in Tuttlingen der Stadt und dem Landratsamt zukommen lassen. Die zeitnahe Unterzeichnung der Vereinbarung sei Voraussetzung dafür, dass das Projekt Behelfsbrücke weiterverfolgt werden könne, heißt es aus dem RP.

Anfang Oktober hatten Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer, Landrat Stefan Bär und Oberbürgermeister Michael Beck vereinbart, die Baukosten der Behelfsbrücke zu dritteln. Der Kreistag hat der Kostendrittelung bereits Ende Oktober zugestimmt - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt. Der Beschluss des Tuttlinger Gemeinderats vom 13. November sieht eine Unterzeichnung der Vereinbarung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor und lässt offen, ob sich die Stadt an den kalkulierten Kosten zu einem Drittel beteiligen würde. 

„In unseren bisherigen Gesprächen mit dem Landratsamt und der Stadt war Konsens, dass wir die Baukosten für die Behelfsbrücke dritteln. Die derzeit vorliegende Kostenkalkulation in Höhe von bis zu 2,4 Millionen Euro für den Zeitpunkt des Baus der Behelfsbrücke in 2025/ 2026 ist aus unserer Sicht sehr belastbar“, erklärt Regierungspräsidentin Schäfer. Selbstverständlich enthalte die vorgelegte Vereinbarung im Interesse aller Vertragsparteien eine Ausstiegsklausel für den Fall wesentlicher Kostenerhöhungen. Schäfer: „Wir erwarten auch seitens der Stadt eine verbindliche Erklärung zur anteiligen Kostenübernahme bis zur übernächsten Gemeinderatssitzung.“

Der Forderung von Kreistag und Gemeinderat, einen möglichen Brückenneubau in Parallellage näher zu prüfen, erteilt das RP eine Absage. Das Land stehe vor der großen Herausforderung, jedes Jahr bis zu 100 der insgesamt 7300 Brückenbauwerke im Land zu ertüchtigen oder neuzubauen. Ein Neubau in Parallellage wäre mit einem deutlich höheren Untersuchungs-, Abstimmungs- und Planungsaufwand verbunden, zumal auch eine Neutrassierung der Landesstraße über rund 600 bis 700 Meter erforderlich würde. Auch ließen sich vermutlich weitergehende Eingriffe in naturschutzfachlich sensible Gebiete nicht vermeiden. Schäfer: „Aus unserer Sicht ist es deshalb wenig zielführend, in eine vertiefte, zeitintensive Kostenberechnung für eine Variante einzusteigen, die angesichts der begrenzten personellen und zeitlichen Ressourcen faktisch nicht mehr zur Diskussion steht.“ Dem Bau einer Behelfsbrücke in Tuttlingen konnte das VM zustimmen, da das vom Land übernommene Drittel in etwa dem Betrag entspricht, der durch die Ertüchtigung der Umleitungsstrecken für die Zeit der Vollsperrung entstehen würde, und sich Landkreis und Stadt zudem bereit erklärt haben, die planerischen Vorarbeiten zu erbringen.

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher