Pressemitteilung

DUH erklärt die Klage gegen den Luftreinhalteplan Freiburg und die Forderung nach Diesel-Fahrverboten für erledigt

Regierungspräsidentin Schäfer: „Wir freuen uns, dass die DUH unsere Anstrengungen zur Einhaltung der NO2-Grenzwerte wahrgenommen hat“

Erfreut zeigte sich Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer über die Nachricht, dass die Deutsche Umwelthilfe die Klage gegen den Luftreinhalteplan (LRP) Freiburg für erledigt erklärt hat. „Wir haben bereits vor der Klage der DUH im Jahr 2016 die Fortschreibung des LRP durch eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit und des Umlandes eingeleitet. Damals wurde gemeinsam mit der Stadt Freiburg Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erarbeitet. Im LRP vom März 2019 wurde dann u. a. die B 31 in die Umweltzone einbezogen, Tempo 30 auf der B 31 auch tagsüber festgeschrieben. Auch die Ampelschaltungen wurden optimiert.“ All das habe dazu geführt, dass die Grenzwerte bereits 2019 eingehalten werden konnten. Dieser positive Trend habe sich 2020 fortgesetzt. Darüber hinaus seien Maßnahmen, die sich mit möglichen Ausweichverkehren auch auf das Umland beziehen, mit allen betroffenen Gemeinden abgestimmt worden.

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) habe zu den ersten gehört, die als zusätzliche Option Dieselfahrverbote in den Plan aufgenommen hatten. Davon musste kein Gebrauch gemacht werden, da durch die festgelegten Maßnahmen bereits 2019 die Grenzwerte eingehalten wurden. „Die Aufgabe Luftreinhaltung ist für uns mit der Einhaltung der Grenzwerte nicht beendet. Auch wenn wir davon ausgehen, dass sich der positive Trend zu niedrigeren NO2-Werten in Freiburg nicht mehr grundsätzlich umdreht, werden wir die Entwicklung der Luftqualitätssituation zusammen mit der LUBW weiterhin genau beobachten, um frühzeitig mögliche nachteilige Entwicklungen zu erkennen und entgegen zu wirken“ so Schäfer weiter.“

Im Rahmen des LRP hatte das RP in einem Screening für Freiburg sogenannte Hotspots, an denen möglicherweise auch NO2-Werte im Bereich des Grenzwertes auftreten können, gutachterlich ermitteln lassen. An diesen Stellen (z.B. Eschholzstraße und Schwabentorring) hat die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LUBW) 2019 in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium orientierende Messungen durchgeführt, die zeigten, dass auch dort der NO2-Grenzwert sicher unterschritten wird.

Das genannte Screening des Luftreinhalteplans hatte erwartungsgemäß auch gezeigt, dass an der Schwarzwaldstraße im gesamten Umfeld der Verkehrsmessstation und insbesondere an der Tunnelmündung des Schützenalleetunnels hohe NO2-Werte zu erwarten sind. Die LUBW hat daher 2019 und 2020 ein Messprogramm durchgeführt, mit dem auch dort die Einhaltung des Grenzwertes und damit zugleich die Repräsentativität der Verkehrsmessstation nachgewiesen werden konnte.

Die DUH hatte im Rahmen der Ende 2018 eingereichten Klage die Wirksamkeit der Maßnahmen des Luftreinhalteplans für die Einhaltung des NO2-Grenzwertes angezweifelt, die Einführung von Diesel-Fahrverboten gefordert und den Standort der Verkehrsmessstation an der Schwarzwaldstraße infrage gestellt.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher