Pressemitteilung

Ein weiteres Unternehmen aus dem Regierungsbezirk Freiburg ist „Spitze auf dem Land“

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Ab sofort dürfen sich landesweit sechs weitere Firmen mit dem Label „Spitze auf dem Land“ schmücken und erhalten aus dem gleichnamigen Landesförderpro-gramm einen Investitionszuschuss. Eines davon kommt aus dem Regierungsbezirk Freiburg: Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am Donnerstag, 01.06. bekanntgab, darf die VITO AG (Kreis Tuttlingen) als innovatives Unternehmen künftig diesen Titel führen und erhält aus dem gleichnamigen Förderprogramm einen Zuschuss für ihre geplanten Erweiterungsinvestitionen.

„Dass in unserem Regierungsbezirk bei der ersten Förderentscheidung dieses Jahres wieder ein aufstrebendes Unternehmen gefördert wird, unterstreicht die Qualität der innovativen Entwicklungen unseres kleinen und mittelständischen Gewerbes im Ländlichen Raum und schafft mit Hilfe des Förderzuschusses des Landes und der EU eine Basis für dessen weitere wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit“, so die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Hinweis zum Unternehmen:

VITO AG in Tuttlingen entwickelt und produziert Frittierölfilter und Kühlschmierstofffilter. Aktuell wird eine neue Produktlinie im Bereich der Frittierölfiltration entwickelt, welche zur Serienreife gebracht und weltweit vermarktet werden soll. Hierdurch ist es als Prozessinnovation möglich, das Öl bereits während des Frittierprozesses zu filtern, was bislang nur im Ruhezustand möglich war. Verbunden damit ist eine bauliche Erweiterung des Produktionsgebäudes in CO2-speichernder Holzbauweise.

Hinweise zum Förderprogramm:

Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ ist ein gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der EU finanziertes Förderprogramm, um Kleine und Mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ländlichen Raum, die eigene Produkte und Dienstleistungen entwickeln, besonders innovativ sind und den starken Willen zur Marktführerschaft haben, bei der Umsetzung ihrer zukunftsgerichteten Investitionen zu unterstützen.

Von 2021 bis 2027 stehen jeweils rd. 3 Mio. Euro pro Auswahlrunde an Zuschüssen zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist endet am 31. August 2022. Über die grundsätzliche Förderwürdigkeit der Anträge entscheidet eine Kommission mit Geschäftsstelle beim MLR. Anträge sind möglichst frühzeitig bei den Regierungspräsidien einzureichen.

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher