Im Verfahren zur Enteignung von Grundstücksteilflächen zum Bau der Nordumgehung Heitersheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) hat die Enteignungsbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) über den Enteignungsantrag der Stadt entschieden und den Antrag abgelehnt.
Die Entscheidung sei durch den Enteignungsausschuss in der Besetzung eines Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Beisitzern mit Stimmenmehrheit ergangen. Ausschlaggebend für die Ablehnung des Antrags war insbesondere, dass im Rahmen der enteignungsrechtlichen Gesamtabwägung die durch eine Ortsumfahrung zu erreichende Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr als nicht erheblich genug angesehen wurde, um eine Enteignung zu rechtfertigen, heißt es aus dem RP. Der Beschluss der Enteignungsbehörde werde den Beteiligten mit Begründung zugestellt.
Die im Enteignungsverfahren erforderliche mündliche Verhandlung wurde wegen der Corona-Pandemie durch eine sog. Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz ersetzt, die zwischen Juli und September durchgeführt wurde.