Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat ein ergänzendes Genehmigungsverfahren für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B 31 zwischen Unadingen (Stadt Löffingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) und Döggingen (Stadt Bräunlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis) eingeleitet. Das ergänzende Verfahren ist erforderlich, weil der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) auf Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) die am 11.02.2022 vom RP erteilte Plangenehmigung für die Errichtung einer Baustraße und weiterer Baustelleneinrichtungsflächen beanstandet und Nacharbeiten für erforderlich angesehen hatte.
Gegenstand des Verfahrens sind die vom VGH verlangten Nacharbeiten. Es wird unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die erforderlichen Bauflächen sowie für das zweite Brückenbauwerk durchgeführt. Zudem werden die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf ein Bibervorkommen sowie Eidechsen ergänzt und die Auswirkungen auf das Klima geprüft. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dann in die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde beim RP integriert. Dies erfolgt im Rahmen einer ergänzenden Plangenehmigung.
Wie das RP mitteilt, können die Bauarbeiten für die zweite Gauchachtalbrücke frühestens starten, wenn die UVP abgeschlossen ist und Baurecht vorliegt. Für das Baurecht ist zudem von Relevanz, ob das Bundesverwaltungsgericht bis zum Abschluss des Verfahrens über die Beschwerde des VCD gegen die Nichtzulassung der Revision durch den VGH entschieden hat.
Die Planunterlagen zum ergänzenden Verfahren können ab Donnerstag, 17. April, auf der Internetseite des RP heruntergeladen werden (unter der Rubrik „Straßen“): http://www.rp-freiburg.de/planfeststellungsverfahren. Dort können auch alle Planunterlagen zur Plangenehmigung vom 11.02.2022 eingesehen werden. Die Auslegung soll allen Interessierten die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planung geben. Die Unterlagen werden neben der Internetseite des RP auch in den örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht. Dort wird auch über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert.