Pressemitteilung

Firma Gutex hält Lärmrichtwerte ein

Regierungspräsidium stellt Ergebnis der Lärmmessungen vor

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, liegt das Lärmgutachten für das Holzfasernplattenwerk der Firma Gutex im Gewerbepark Freiburg vor. Dabei kommt der mit dem Gutachten beauftragte TÜV Süd zu dem Ergebnis, dass die in der Genehmigung des RP festgelegten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Laut RP hat der mit der Messung beauftragte TÜV Süd die Lärmmessungen nachts durchgeführt, da die Richtwerte hier besonders streng sind. Auch haben sich die vorausgegangenen Beschwerden maßgeblich auf diesen Zeitraum bezogen. Aus Sicht des RP sind damit aktuell keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Geräuschsituation erforderlich. Das RP wird nun im zweiten Schritt von einem Gutachter überprüfen lassen, ob die Lärmwerte auch am Tag eingehalten werden. Diese liegen oberhalb der nachts zulässigen Werte.

Aufgrund von Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft und den umliegenden Gemeinden zwischen November 2023 und April 2024 hatte die Firma Gutex nach Gesprächen mit dem RP und dem Anlagenbauer zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation durchgeführt. Mit Umsetzung der Maßnahmen im Juni 2024 hat das RP gefordert, die Einhaltung der maßgeblichen Lärmwerte nachzuweisen. Bereits in seiner Genehmigung aus dem Jahr 2021 hatte das RP festgelegt, dass nach Inbetriebnahme der Anlage die Einhaltung der Immissionsrichtwerte in Form einer Messung und einer Begutachtung durch einen objektiven Sachverständigen zu belegen ist.

Die Schallimmissionsmessungen wurden durch den TÜV Süd in der Nacht vom 17. auf 18. Juli dieses Jahres nach den maßgeblichen Regelungen der TA Lärm durchgeführt. Die Messungen wurden in Gegenwart der zuständigen Mitarbeiter des RP vorgenommen. Vorab waren die umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen auf dem Betriebsgelände mit Mitarbeitern des RP, des TÜV Süd und der Firma Gutex in Augenschein genommen worden.

Gemessen wurde an zwölf Immissionsorten. Diese wurden vorab durch das RP bestimmt- und reichen vom Industrie-/ Gewerbegebiet bis zu den betroffenen Ortslagen von Grißheim (Neuenburg), Heitersheim, Eschbach, Tunsel (Bad Krozingen), Bremgarten (Hartheim) sowie bestimmten Punkten im Außenbereich der Ortschaften. Im Ergebnis liegen die Lärmwerte an allen Immissionsorten unterhalb der nach der Genehmigung festgelegten Immissionsrichtwerte für die Nacht. So kommt das Gutachten beispielweise für die Punkte in den als allgemeine Wohngebiete deklarierten Punkte in Grißheim, Eschbach und Heitersheim zum Ergebnis, dass die Grenzwerte um vier bis elf dB(A) unterschritten sind. Auch im Falle einer Betriebsleiterwohnung im Industriegebiet liegt das Messergebnis 16 dB(A) unterhalb der zulässigen Lärmwerte. An den Immissionsorten außerhalb des Gewerbeparks ist die Anlage nach dem subjektiven Eindruck wenig bis fast nicht wahrnehmbar. Das RP weist darauf hin, dass die Genehmigung auf der Internetseite des RP eingesehen werden.

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