Pressemitteilung

Freigabe des Waldsiedlungstunnels bei Reichenau (B 33, Kreis Konstanz): Regierungspräsidium informiert über Verkehrskonzept

Luftaufnahme der B 33 bei Allensbach

Vor der Freigabe des Waldsiedlungstunnels an der B 33 bei Reichenau (Kreis Konstanz) hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) über die künftige Verkehrsführung im Bereich des neuen Tunnels informiert. Wie das RP mitteilt, kann der Freigabetermin am 14. Juli trotz der bestehenden Materialengpässe gehalten werden. Alle dringend notwendigen Materialien seien inzwischen vorhanden. Nach der Freigabe stehen noch Restarbeiten wie die Herstellung der Lärmschutzwände und der Rückbau der Baustelleneinrichtung an. Diese haben jedoch keine größeren Auswirkungen auf den Verkehr.

In der Südröhre des Tunnels (Fahrtrichtung Konstanz) können am 14. Juli beide Fahrstreifen freigegeben werden. Die Geschwindigkeit wird dort auf 80 Stundenkilometer begrenzt. In der Nordröhre (Fahrtrichtung Singen) kann bis zur Fertigstellung des Hegnetunnels nur der rechte Fahrstreifen zur Verfügung gestellt werden. Dies sei notwendig, da aus Sicherheitsgründen ein Stau im Tunnel möglichst vermieden werden soll, erklärt das RP. Da im weiteren Verlauf der B 33 der zweispurige Ausbau in Fahrtrichtung Singen noch ausstehe, sei das Risiko eines regelmäßigen Rückstaus hoch. Die Verengung der Fahrbahn auf eine Spur vor der Nordröhre soll bewirken, dass sich der Rückstau vor der Einfahrt in den Tunnel bildet und somit die Staugefahr im Tunnel reduzieren. Die Geschwindigkeit in der Nordröhre wird auf 60 Stundenkilometer begrenzt.

Nach der Verkehrsfreigabe wir der Tunnel vier Wochen lang im Probebetrieb laufen. In dieser Zeit wird die Betriebstechnik des Tunnels unter normalen Bedingungen geprüft. Sollte es aufgrund eines Unfalls oder Wartungsarbeiten zu einer Sperrung des Tunnels kommen, erfolgt die Umleitung über die B 33 alt.

Mit der Verkehrsfreigabe des Tunnels werden sich auch Änderungen der Verkehrsbeziehungen im umliegenden Straßennetz ergeben. Die L 220 zwischen Wollmatingen und Waldsiedlung wird gesperrt. Die Ausweichroute wird ab dem 14. Juli von Dettingen und Wollmatingen kommend über die Westtangente (L221) und am Flugplatz über die B 33 in Richtung Singen verlaufen. Dies gilt auch für die Gegenrichtung. Grund für die Sperrung der L 220 zwischen Wollmatingen und Waldsiedlung ist die Zusage im Planfeststellungsbeschluss, dass die L 220 in diesem Teilstück als Ausgleich für die zusätzliche Versiegelung durch den Ausbau der B 33 zu einem Rad- und Wirtschaftswegs mit einer Breite von 3,50 Meter zurück gebaut wird.

Der Ortsteil Waldsiedlung (Gemeinde Reichenau) wird weiterhin über den östlichen Anschluss am Waldsiedlungstunnel von und nach Konstanz angebunden sein. Der Verkehr zwischen Waldsiedlung und Singen wird westlich des Tunnels mittels Stoppstelle an die B 33 angeschlossen sein. Verkehrsteilnehmer, die von Singen in die Waldsiedlung fahren, müssen künftig den Weg über den Anschluss Kindlebildknoten und zurück über die B 33 bis zur östlichen Anschlussstelle nehmen. Die bestehende Ampel am Knoten B 33 / L 220 an der Waldsiedlung wird aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens ausgeschaltet. Nach der Freigabe des Tunnels werden an diesem Knoten auch alle Verkehrswege, unter anderem der Linksabbiegestreifen an der L 220 in Fahrtrichtung Konstanz, freigegeben.

Für den Radverkehr wird es zwischen Allensbach und Konstanz bis auf Weiteres keine Änderungen geben. Die Anbindung an die Waldsiedlung wird für den Radverkehr künftig auch über den Kreisverkehr oberhalb des Tunnels möglich sein.

Die Gesamtkosten des Bauabschnitts Waldsiedlungstunnel liegen bei rund 63 Millionen Euro.

 

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher