Pressemitteilung

Freizeitveranstaltungen im Grünen sind nur im Einklang mit dem Naturschutz möglich

Regierungspräsidium fordert Event-Veranstalter zum Austausch mit Genehmigungsbehörden auf

 

Großveranstaltungen im Naturschutzgebiet

Durch die Lockerungen der Corona-Bestimmungen ist zu erwarten, dass im Sommerhalbjahr wieder mehr Großveranstaltungen in der freien Natur geplant werden. Hierbei sind enge Vorgaben des Naturschutzes zu beachten. Zu Beginn der Freiluftsaison fordert das Regierungspräsidium Freiburg (RP) Event-Veranstalter daher zur frühzeitigen Kontaktaufnahme mit den Genehmigungsbehörden bei den Landratsämtern auf, um die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung solcher Veranstaltungen zu klären. 

„Wir wollen dazu beitragen, dass naturschutzrechtliche Hürden bei der Organisation von Großveranstaltungen bereits frühzeitig identifiziert und Lösungsansätze entwickelt werden können“, erklärt Manuel Winterhalter-Stocker, Leiter der Umweltabteilung im RP. Um dies sicherzustellen, hat das RP die Hinweise auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen für die Genehmigung solcher Veranstaltungen für die unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern aktualisiert. Vor der Corona-bedingten Zwangspause habe sich der Umfang vieler Veranstaltungen vergrößert; neue seien hinzugekommen: Rad- und Laufwettbewerbe, Automobilausfahrten, organisierte Volkswanderungen oder Volksfeste können erhebliche Konflikte mit dem Naturschutz auslösen. „Wir gehen davon aus, dass die Veranstalter durch den weitgehenden Wegfall der Corona-Vorgaben jetzt wieder durchstarten. Dabei gilt es, nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft, auch auf sensible Arten und Schutzgebiete zu vermeiden.“

Besonders sensible Bereiche und Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie FFH- und Vogelschutzgebiete bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie durch größere Veranstaltungen gefährdet und beeinträchtigt werden können. Demzufolge ist zum Beispiel in Naturschutzgebieten meist eine naturschutzrechtliche Befreiung zur Durchführung größer Veranstaltungen erforderlich. Dabei müssen die Veranstalter schlüssig nachweisen, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem geplanten Event besteht und es keine zumutbaren Alternativen außerhalb des Naturschutzgebiets gibt. Grundsätzlich dürfen sensible Flächen und störanfällige Gebiete für solche Veranstaltungen nicht in Anspruch genommen werden.

Zahlreiche Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten im Regierungsbezirk Freiburg sind leider rückläufig. Das prominenteste Beispiel ist das Auerhuhn, aber auch Wiesenbrüter wie Braunkehlchen und Kiebitz sowie Borstgrasrasen mit Arnika oder Magerrasen mit Orchideenbeständen können durch eine zu intensive Freizeitnutzung beschädigt werden.

Weitere Informationen

Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen in der freien Landschaft 

Die Lage der Schutzgebiete sowie zahlreiche weitere Umweltinformationen können in der App „Meine Umwelt“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg oder im Karten- und Datendienst online (UDO) eingesehen werden.

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher