Pressemitteilung

Hochwasserrückhalteraum Breisach-Burkheim: Breisach, Vogtsburg und Sasbach stimmen Grundsatzvereinbarung mit dem Regierungspräsidium zu

Kommunen und Bürgerinitiative ziehen Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss zurück

 

Das Bild zeigt die Baustelle des Einlassbauwerks am Rhein bei Breisach von oben.

Die Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg sowie die Gemeinde Sasbach haben der Unterzeichnung einer Grundsatzvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Freiburg (RP) zum Hochwasserrückhalteraum Breisach-Burkheim zugestimmt. Im Zuge dessen werden die Kommunen und die „Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention“ ihre Klagen gegen den am 26. Mai 2020 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zurücknehmen. Einen entsprechenden Beschluss haben die Gemeinderäte in Breisach und Vogtsburg am Dienstagabend gefasst. Der Gemeinderat Sasbach hatte dem Vorgehen bereits in der vergangenen Woche zugestimmt.

„Nach einem jahrelangen Dialogprozess haben wir endlich Einigkeit erzielt zu den Fragen der Flächeninanspruchnahme und der Entschädigung, die mit dem Bau und dem künftigen Betrieb des Hochwasserrückhalteraums einhergehen. Das ist eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bei diesem Großprojekt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein“, betonte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. 

Bestandteil der Grundsatzvereinbarungen mit den Gemeinden ist eine Kooperationsvereinbarung zu dem so genannten Schlutentest, der auf Initiative der Kommunen und der BI in den Planfeststellungsbeschluss Eingang fand. Gemeinsam mit dem RP freuen sich die Vertreter der Gemeinden und der Bürgerinitiative über den erzielten Erfolg. Der Schlutentest soll mindestens während der voraussichtlich sechsjährigen Bauzeit des Rückhalteraums stattfinden und von einem ergebnisoffenen Monitoring begleitet werden. Ziel ist es herauszufinden, wie die Durchströmung der vorhanden Schluten im Vergleich zu den vom Land geplanten Ökologischen Flutungen wirkt. „Weil uns eine hohe Akzeptanz des Rückhalteraums in der Region wichtig ist, haben wir diesem Anliegen in besonderen Maße Rechnung getragen“, so Schäfer.

„Erfreulich ist, dass wir jetzt klar geregelt haben, wie mit den Ergebnissen des Schlutentests nach rund fünf Jahren umgegangen wird. Die Kommunen haben über die Kooperationsvereinbarung weiterhin Mitspracherecht und die Möglichkeit, dass ihre Belange auch nach Vorliegen der Ergebnisse Gehör finden,“ so Breisachs Bürgermeister Oliver Rein. 

„Wir von der BI sind froh, dass unsere Interessen bei der Auswahl des Gutachters durch einen von den Kommunen bestimmten Experten, der auch das gesamte Monitoring begleiten wird, auf Augenhöhe vertreten werden“, ergänzte Lothar Neumann, Vorsitzender der Bürgerinitiative.

„Nach langwierigen und nicht immer leichten Verhandlungen haben wir uns in den vergangenen Monaten auch mit den betroffenen Vereinen und dem RP hinsichtlich des Ersatzes und der Entschädigungen für die vom Polder betroffenen Vereinsanlagen im Rheinwald geeinigt“, betonte Vogtsburgs Bürgermeister Benjamin Bohn. So wurden in gesonderten Vereinbarungen Lösungen für die Verlegung des Sportplatzes des SV Burkheim sowie für die Entschädigung der Gebäude und den Schutz der Teiche des ASV Burkheim wie auch eine Unterstützung für den Umzug des Waldorf-Naturkindergartens Burkheim gefunden.

„Nachdem wir in den gemeinsam ausgehandelten Grundsatzvereinbarungen zu den für uns Kommunen wichtigen Punkten Einigkeit erzielt haben, ist es ein folgerichtiger Schritt, dass wir Kommunen und die BI unsere Klagen gegen das Land zurücknehmen“, erklärte Sasbachs Bürgermeister Jürgen Scheiding.

Eingang in die Grundsatzvereinbarungen fanden auch Regelungen zum Probebetrieb sowie zu Kostenübernahmen des Landes unter anderem für notwendige Absperrungen, Aufräum- sowie Säuberungsarbeiten, die durch den Betrieb des Rückhalteraumes verursacht werden. Geregelt werden zudem Fragen der Schnakenbekämpfung durch die KABS, der Anlage eines Holzlagerplatzes für Selbstwerber sowie der Sicherheit der Kläranlagen und Gewässerunterhaltung. Darüber hinaus erklärt das Land sich grundsätzlich einverstanden mit dem Betrieb der Grundwasserhaltungen außerhalb der Betriebszeiten des Rückhalteraumes.

Für die Naherholung wird das Regierungspräsidium zusätzliche Wanderwege mit Stegen und einer Aussichtsplattform auf Gemarkung Burkheim errichten. Auch die Zugänglichkeit des Rheinseitendamms für Fußgänger und Radfahrer bei Ökologischen Flutungen wird durch den Bau eines Steges über den Auslaufbereich gewährleistet. Die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhaltung dieser Anlagen trägt das Land. Ergänzend unterstützt das Land das INTERREG-Projekt zur Öffnung des Rheinübergangs Marckolsheim-Burkheim für Radfahrer und Fußgänger.

Harald Klumpp, Leiter des Referats für das Integrierte Rheinprogramm im RP, blickt nach der gelungenen Einigung zuversichtlich in die Zukunft: „In der bereits begonnenen Bauphase wollen wir weiterhin im guten Gespräch mit Bürgerinnen, Bürgern und den Kommunen sein und Ansprechpartner für Fragen und Anregungen aus der Raumschaft.“

Pressestelle

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher