Pressemitteilung

Hochwasserschutz am Oberrhein: Antrag für Tieferlegungsflächen bei Grißheim (Neuenburg) gestellt

In diesem Teilabschnitt des Hochwasserrückhalteraums Weil-Breisach können später rund 3,1 Millionen Kubikmeter Hochwasser zurückgehalten werden.

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald einen Planfeststellungsantrag für einen weiteren Teilabschnitt des Hochwasserrückhalteraums Weil-Breisach im Bereich der NATO-Rampe bei Grißheim (Neuenburg, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) gestellt. Die Planungen für zwei Tieferlegungsflächen im Abschnitt IV des Rückhalteraumes in unmittelbarer Nähe zum Grißheimer Baggersee sind abgeschlossen, so dass die Planungsunterlagen dem Landratsamt am Donnerstag zur Vollständigkeitsprüfung übermittelt wurden.

Das RP hatte im Oktober bei einem öffentlichen Termin interessierte Bürgerinnen und Bürger über die abgeschlossenen Planungen und das anstehende Verfahren informiert. Der Rückhalteraum Weil-Breisach, der sich von der Kandermündung auf Gemarkung Weil bis südlich von Breisach erstreckt, ist in unterschiedliche Planungs- und Bauabschnitte unterteilt. Nach der Fertigstellung wird Hochwasser ungesteuert in die tiefergelegten Flächen strömen können. Hochwasserwellen werden so abgemildert. Auch im aktuellen Planungsabschnitt IV am Grißheimer Baggersee wird der Hochwasserschutz durch Tieferlegung erreicht. Mit den beiden Teilflächen im Bereich des Grißheimer Baggersees auf Gemarkung Neuenburg können später rund 3,1 Millionen Kubikmeter Hochwasser zurückgehalten werden.

Mit Abgabe der Antragsunterlagen beginnt das förmliche Genehmigungsverfahren. In einem ersten Schritt prüft das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die Unterlagen auf Vollständigkeit. Es folgt die Offenlage der Unterlagen durch das Landratsamt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die Stadt, Unternehmen, Vereine und Verbände können dann Einwendungen erheben, die vom Landratsamt geprüft werden. Den Termin der Offenlage wird das Landratsamt zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Eventuelle Einwendungen können erst ab diesem Zeitpunkt rechtswirksam erhoben werden. Nach Abschluss der Offenlage und Sichtung der eingegangenen Einwendungen wird es einen Erörterungstermin geben, bei dem die Einwendungen behandelt und diskutiert werden.

Weitere Informationen:

Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt
13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Mit dem Bau des Hochwasserrückhalteraums Weil-Breisach können nach Fertigstellung insgesamt rund 22 Millionen Kubikmeter Hochwasser zurückgehalten werden und so zum Hochwasserschutz für die Rheinunterlieger beitragen.

Der südlichste Abschnitt I im Landkreis Lörrach ist mittlerweile fertiggestellt und trägt bereits vollständig zum Hochwasserschutz bei. Im Abschnitt III auf Gemarkung Neuenburg gehen die Arbeiten kontinuierlich voran. Der Hochwasserschutz wird hier durch Abtrag des Rheinvorlandes erreicht. Nach Fertigstellung wird sich auch hier durch natürliche Wiederbewaldung ein Auwald entwickeln, der seine bremsende Wirkung bei Hochwasser entfalten kann.

Im nördlichen Bereich des Abschnitt IV auf den Gemarkungen Hartheim und Breisach wird die sogenannte Furtenlösung weiterverfolgt und aktuell noch geplant. Bei dieser wird durch Senken im Leinpfad das bestehende Gelände überströmt.

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