Pressemitteilung

Im Unterlauf der Brugga bei Kirchzarten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ist die Krebspest weiterhin aktiv – Betretungsverbot wird verlängert

Monitoring erbringt keinen Nachweis lebender Dohlenkrebse im Bruggaunterlauf und im Krebsgraben in Neuhäuser

 

 

Der Kampf gegen die Krebspest geht weiter: Seit dem ersten Januar sind große Bereiche der Brugga und ihrer Seitenbäche im Dreisamtal zwischen Kirchzarten und Oberried (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) wieder für die Nutzung freigegeben. Das aufgrund der Krebspest erteilte Betretungsverbot gilt nur noch für wenige Bereiche des Gewässersystems. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, kann für den Unterlauf der Brugga aber keine Entwarnung gegeben werden. Hier sei die Krebspest weiter aktiv. Deshalb habe das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald seine erstmals am 26. Juli 2019 in Kraft getretene Allgemeinverfügung zunächst bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Zur Eindämmung der Krebspest in der Brugga und ihren Zuflüssen hat das RP im vergangenen September im Kappler Ortsteil Neuhäuser eine zweite Krebssperre in den Bach gebaut. Deshalb gilt das Betretungsverbot der Brugga nur noch für den Bereich ab Engenwald-Spielplatz bis zur Einmündung in die Dreisam sowie im Krebsgraben im Ortsteil Neuhäuser, wo 2019 die Krebspest ausgebrochen war. Ziel ist es, die Ausbreitung der immer noch wirksamen Tierseuche im Unterlauf des Baches auf wesentliche, bachaufwärts gelegene Abschnitte und Zuflüsse zu verhindern. Das Betretungsverbot gilt in diesem Bereich weiterhin auch für Hunde, die weder in der Brugga noch in ihren Nebengewässern baden dürfen. Auch Freizeitaktivitäten und das Angeln im Gewässer sollen unterbleiben, solange die Tierseuche grassiert (der gesperrte Bereich ist in der Übersichtskarte im Anhang blau gekennzeichnet).

Für den Zastlerbach und den Krummbach sowie deren kleine Zuflüsse wurde das Betretungsverbot bereits im Juni 2021 aufgehoben. Seit 1. Januar darf der Oberlauf der Brugga oberhalb des Engenwald-Spielplatzes wieder betreten werden.

Die für den Menschen unschädlichen Krebspest-Erreger gefährden den geschützten und sehr seltenen Dohlenkrebs. Wie das RP mitteilt, zeige das in diesem Jahr fortgeführte Monitoring ein auffälliges Fehlen lebender Dohlenkrebse im Unterlauf der Brugga, wo vereinzelt weiterhin tote Dohlenkrebse gefunden wurden. „Dies deutet auf ein latentes Krebspestreservoir in diesem Bereich hin, von dem ein sehr hohes Risiko der Seuchenausbreitung in wesentliche, bachaufwärts gelegene Bestandsteile der Brugga und ihrer Zuflüsse ausgeht“, erklärt Regina Biss vom Naturschutzreferat des RP. Durch die Trockenlegung der Verbindungsgewässer und den Bau der zweiten Krebssperre konnte die Ausbreitung der Krebspest auf andere Gewässer bislang jedoch verhindert werden.

Die erste Krebssperre in der Brugga am Engenwald-Spielplatz sowie die zweite Krebssperre im Ortsteil Neuhäuser folgen dem empfohlenen Doppelsperrenprinzip: Sollten invasive Krebse oder die Krebspest die erste Sperre überwinden, dient die zweite Sperre als weitere Sicherung. Der Bereich zwischen den Sperren wird im Rahmen eines Krebs-Monitorings regelmäßig untersucht, um eine mögliche Einwanderung invasiver Krebse oder ein Überspringen der Krebspest frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegensteuern zu können. Auch der Dohlenkrebsbestand oberhalb der Sperren wird weiterhin untersucht, um den Erfolg der Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche zu überprüfen.

Hintergrund-Information:

Der in die Brugga geratene Krebspesterreger stammt von dem invasiven Kamberkrebs, der aber bisher im Gewässersystem der Brugga nicht ausgemacht werden konnte. Die Krebspest war im März 2019 im Krebsgraben ausgebrochen und in die Brugga eingeschleppt worden. Sie hatte sich im Unterlauf des Gewässers rasant verbreitet. Das RP hatte zur Erhaltung des bedrohten Krebsbestands Sofortmaßnahmen eingeleitet. Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat das Betretungsverbot der Brugga und ihrer Nebengewässer erlassen.

Die Krebspest ist eine bei heimischen Flusskrebsen tödlich verlaufende, hochansteckende Erkrankung, die durch einen pilzähnlichen Erreger, Aphanomyces astaci, ausgelöst wird. Die als Sporen bezeichneten Übertragungsstadien der Krebspest können durch jeden mit kontaminiertem Wasser in Kontakt gekommenen feuchten Gegenstand wie Gummistiefel, Kescher und Reusen sowie auch am feuchten Fell von Hunden oder Gefieder von Wasservögeln in ein Gewässer eingeschleppt werden. Gegen die Krebspest gibt es keine wirksame Behandlung oder Impfung. Die an der Brugga ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Die Zeitdauer des Seuchengeschehens ist nicht absehbar, da nur wenige Sporen im Gewässer ausreichen, um die Krebspest erneut aufflammen zu lassen.

 

 

 

 

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