Pressemitteilung

Kiesabbau im Gewann Dellenhau (Hilzingen, Kreis Konstanz): Umweltverträglichkeitsprüfung wird nachgeholt

Basler Hof in Freiburg

Für den Kiesabbau im Gewann Dellenhau auf Gemarkung Hilzingen (Kreis Konstanz) soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die damit zusammenhängende Öffentlichkeitsbeteiligung in einem ergänzenden Verfahren nachgeholt werden. Wie das Landratsamt Konstanz und das Regierungspräsidium Freiburg (RP) am Mittwoch mitteilten, sei dieser Schritt notwendig geworden, weil in Baden-Württemberg die Genehmigungspraxis für befristete Waldumwandlungen zwischenzeitlich an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst wurde.

„Dem RP und dem Landratsamt ist es ein wichtiges Anliegen, die unterbliebenen Verfahrenshandlungen zeitnah nachzuholen. Dadurch wird dem Rechtstaatsprinzip Rechnung getragen sowie europäisches Recht in der aktuellen Auslegung des obersten Gerichts beachtet und korrekt umgesetzt“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Behörden.

Am 1. Juli 2020 hatte das Landratsamt dem Kieswerk Birkenbühl die Genehmigung zum Kiesabbau im Gewann Dellenhau erteilt. Dagegen hatten unter anderem die Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen sowie die Stadt Singen Widerspruch eingelegt und später beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens stellte das RP fest, dass die aktuelle Rechtsprechung des EuGHs auch Auswirkungen auf das Dellenhau-Verfahren hat. Dort war nämlich im Einklang mit der bis vor kurzem geltenden Verwaltungspraxis eine UVP wegen der nur temporären Waldumwandlung unterblieben.

Daraufhin hat nun das Landratsamt Konstanz beim Verwaltungsgericht die Aussetzung des Gerichtsverfahrens beantragt, um die UVP nachzuholen. Gleichzeitig hat das RP die Widersprüche an das Landratsamt zurückgegeben. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens wird zu entscheiden sein, ob die Genehmigung unverändert bestehen bleibt, geändert oder aufgehoben werden muss.

Das RP und das Landratsamt Konstanz haben die klagenden Gemeinden und die Stadt Singen am heutigen Mittwoch über diesen Verfahrensschritt informiert. Abzuwarten bleibt, ob das Verwaltungsgericht Freiburg die Gerichtsverfahren, wie vom Landratsamt beantragt, aussetzt. Erst dann kann das ergänzende Verfahren eingeleitet werden.

Hintergrundinfo zur EuGH-Entscheidung

Der EuGH hat 2018 in einem österreichischen Verfahren entschieden, dass Rodungen unterhalb einer geplanten Hochspannungstrasse auch dann „Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart“ im Sinne der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) sind, wenn die gefällten Bäume umgehend durch andere forstliche Gewächse ersetzt werden. Diese Entscheidung ist auch auf andere Verfahren, zum Beispiel zur Rohstoffgewinnung, anzuwenden. Hierauf haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die einschlägigen Behörden inzwischen aufmerksam gemacht.

Beim Kiesabbau Dellenhau wird der Schwellenwert von mindestens zehn Hektar betroffener Waldfläche erreicht, so dass die bereits erfolgte sogenannte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles im Sinne des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes für die Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung nicht mehr genügt. Vielmehr muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die ausgesprochene Wiederaufforstungsverpflichtung nach dem Ende des Kiesabbaus ändert daran nichts.

Hintergrundinfo Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient dem Zweck, bestimmte, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. Darin werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die menschliche Gesundheit, Fauna und Flora, Wasser, Boden und Luft sowie weitere Umweltschutzgüter ermittelt, beschrieben und bewertet. In dem ergänzenden Verfahren werden neben der Öffentlichkeit, den Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen sowie der Stadt Singen die Forst- und Umweltverwaltung, die anerkannten Naturschutzverbände sowie die Grundstückseigentümerin Forst BW beteiligt.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher