Pressemitteilung

Klimacamp in Freiburg muss für den Weihnachtsmarkt abgebaut werden: Regierungspräsidium lehnt Widerspruch ab

Das Klimacamp-Bündnis Freiburg muss seine Zelte auf dem Rathausplatz für die Zeit des Weihnachtsmarkts abbauen: Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat den Widerspruch des Bündnisses gegen eine entsprechende Verfügung der Stadt Freiburg zurückgewiesen.

Die Stadt Freiburg hat das Klimacamp-Bündnis aufgefordert, seine Aufbauten auf dem Rathausplatz in der Zeit vom 8. November bis zum 25. Dezember vorübergehend zu entfernen, um den Aufbau und Ablauf des Weihnachtsmarkts zu ermöglichen. Wie das RP erklärt, genießt das Klimacamp als Versammlung zwar einen besonderen grundrechtlichen Schutz, dennoch muss die Versammlungsfreiheit auch immer mit anderen Interessen in Ausgleich gebracht werden. In der Zeit des Weihnachtsmarkts bestehen solche Interessen insbesondere in der Berufsausübungsfreiheit der Marktbeschicker. Auch dem Selbstverwaltungsrecht der Stadt kommt vor dem Hintergrund einer kulturell bedeutsamen Veranstaltung in der Größenordnung des Weihnachtsmarkts besonderes Gewicht zu.

Im Vorfeld der Entscheidung hatte die Stadt darauf hingewirkt, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung für den Zeitraum zu finden. So wurden der Platz der Alten Synagoge und der Platz vor dem Rathaus im Stühlinger als Ausweichstandorte vorgeschlagen. Auch bot die Stadt Unterstützung beim Ab- und Wiederaufbau des Klimacamps an und sicherte dem Bündnis zu, mit einem eigenen Stand auf dem Weihnachtsmarkt präsent sein zu können. Ein Kompromiss konnte allerdings nicht gefunden werden, sodass sich die Stadt nach umfassender Abwägung aller Gesichtspunkte für die Abbauverfügung entschied. Diese Entscheidung ist nach Auffassung des RP rechtmäßig ergangen.

Aus der Abbauverfügung geht hervor, dass die Stadt das Klimacamp im Falle der Nichtbefolgung räumen darf. Hiergegen hat sich das Klimacamp-Bündnis mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an das VG Freiburg gewandt. Das Gericht wird nun im Eilverfahren darüber entscheiden, ob die Räumung vor der gerichtlichen Klärung in der Hauptsache rechtmäßig ist.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher