Der Kampf gegen die Krebspest geht weiter. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, grassiert die für den Menschen ungefährliche Tierseuche in der Brugga bei Kirchzarten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) weiterhin. Die Seuche gefährdet den geschützten und sehr seltenen Dohlenkrebs. Deshalb muss das Betretungs- und Nutzungsverbot der Brugga und ihrer Zuflüsse bestehen bleiben. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat seine entsprechende Allgemeinverfügung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Anfang September 2022 wurden bei einem Monitoring zahlreiche, mit der Krebspest infizierte tote und sterbende Dohlenkrebse zwischen den beiden Krebssperren auf Höhe des Engenwaldes gefunden. Bei einem weiteren Monitoring im Mai und Juni wurden zwischen den beiden Krebssperren und im Unterlauf der Brugga auf Höhe von Neuhäuser gar keine Dohlenkrebse mehr gefunden. Im Oberlauf oberhalb der Krebssperre am Engenwald-Spielplatz wurden neben lebenden auch tote Krebse nachgewiesen. Indes konnte die Trockenlegung der Verbindungsgewässer bislang die Ausbreitung der Seuche von der Brugga auf andere Gewässer verhindern.
„Der im vergangenen Jahr ermittelte positive Trend bei der Entwicklung der Dohlenkrebspopulation wurde durch den erneuten Ausbruch der Krebspest leider zunichtegemacht. Damit besteht weiterhin ein sehr hohes Risiko der weiteren Seuchenausbreitung in bachaufwärts gelegene Gewässerabschnitte der Brugga und ihrer Zuflüsse“, erklärte Regina Biss vom Naturschutzreferat des RP. Die Aufrechterhaltung der Nutzungsbeschränkung der Gewässer sei deshalb erforderlich.
Der Erreger hat jetzt beide Krebssperren übersprungen. Das RP geht davon aus, dass dies über menschliches Einwirken passiert ist. „Auch, wenn zu befürchten ist, dass ein Großteil der Dohlenkrebspopulation verloren geht, wird die Brugga als Lebensraum erhalten bleiben. Nach dem Abflauen der Krebspest ist daher zu hoffen, dass zumindest eine Teilpopulation überlebt hat. Falls nicht, verpflichtet uns die europäische FFH-Richtlinie zu einer Wiederansiedlung der bedrohten Art“, so Regina Biss. Durch die Ausbreitung der Krebspest innerhalb der Brugga erhöhe sich die Bedeutung der Nebenbäche als Lebensraum der Dohlenkrebse: Diese stellen wichtigen Reservoire für eine Wiederbesiedlung dar. Biss wies darauf hin, dass in der Vergangenheit illegale Gülleeinträge in die Brugga und Nebenbäche die Dohlenkrebspopulation zusätzlich belasteten.
Das Betretungsverbot gilt in den in der Übersicht aufgeführten Gewässern (siehe Karte anbei, der gesperrte Bereich ist blau gekennzeichnet) auch für Hunde, die weder in der Brugga noch in ihren Nebengewässern baden dürfen. Des Weiteren haben Freizeitaktivitäten und das Angeln im Gewässer zu unterbleiben, solange die Tierseuche grassiert.
Hintergrundinformation:
Die Krebspest war im März 2019 im Krebsgraben in Neuhäuser ausgebrochen und in die Brugga eingeschleppt worden. Sie hatte sich im Unterlauf des Gewässers rasant verbreitet. Zur Erhaltung des bedrohten Dohlenkrebses erließ die untere Wasserbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald das Betretungsverbot der Brugga und ihrer Nebengewässer. Das RP ließ in der Brugga so genannte Krebssperren errichten, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Die Krebspest ist eine bei heimischen Flusskrebsen tödlich verlaufende, hochansteckende Erkrankung, die durch einen pilzähnlichen Erreger (Aphanomyces astaci) ausgelöst wird. Die als Sporen bezeichneten Übertragungsstadien der Krebspest können durch jeden mit kontaminiertem Wasser in Kontakt gekommenen feuchten Gegenstand wie Gummistiefel, Kescher und Reusen sowie auch am feuchten Fell von Hunden oder Gefieder von Wasservögeln in ein Gewässer eingeschleppt werden. Gegen die Krebspest gibt es keine wirksame Behandlung oder Impfung. Die Zeitdauer des Seuchengeschehens ist nicht absehbar, da nur wenige Sporen im Gewässer ausreichen, um die Krebspest – wie im September 2022 geschehen - erneut aufflammen zu lassen.