Der Kampf gegen die Krebspest geht weiter. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, ist die für den Menschen ungefährliche Tierseuche in der Brugga bei Kirchzarten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) erneut ausgebrochen. Die Seuche gefährdet den geschützten und sehr seltenen Dohlenkrebs. Deshalb muss das Betretungs- und Nutzungsverbot ab 1. Januar erneut auf weitere Gewässerabschnitte der Brugga und ihrer Zuflüsse ausgedehnt werden. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat seine entsprechende Allgemeinverfügung bis zum 30. Juni 2023 verlängert und auf den Bruggaoberlauf erweitert.
Bereits Anfang September sind bei einem Monitoring zahlreiche, mit der Krebspest infizierte tote und sterbende Dohlenkrebse zwischen den beiden Krebssperren auf Höhe des Engenwaldes gefunden worden. Im Oktober und November wurde festgestellt, dass die Seuche auf den Oberlauf des Baches übergegangen ist, wo einzelne tote Krebse nachgewiesen wurden. Die Untersuchungen ergaben außerdem, dass im Brugga-Unterlauf auf Höhe von Neuhäuser gar keine Dohlenkrebse mehr gefunden wurden. Indes konnte die Trockenlegung der Verbindungsgewässer bislang die Ausbreitung der Seuche von der Brugga auf andere Gewässer verhindern.
„Der im vergangenen Jahr ermittelte positive Trend bei der Entwicklung der Dohlenkrebspopulation wurde durch den erneuten Ausbruch der Krebspest leider zunichtegemacht. Damit besteht weiterhin ein sehr hohes Risiko der weiteren Seuchenausbreitung in bachaufwärts gelegene Gewässerabschnitte der Brugga und ihrer Zuflüsse“, erklärte Regina Biss vom Naturschutzreferat des RP. Die erneute Ausdehnung der Nutzungsbeschränkung sei deshalb erforderlich.
Das RP geht davon aus, dass sich der Erreger durch menschliches Einwirken über die Sperren hinweg ausgebreitet hat. „Auch, wenn zu befürchten ist, dass ein Großteil der Dohlenkrebspopulation verloren geht, wird die Brugga als Lebensraum erhalten bleiben. Nach dem Abflauen der Krebspest ist daher zu hoffen, dass zumindest eine Teilpopulation überlebt hat. Falls nicht, verpflichtet uns die europäischen FFH-Richtlinie zu einer Wiederansiedlung der bedrohten Art“, so Regina Biss.
Das Betretungsverbot gilt in den in der Übersicht aufgeführten Gewässern (siehe Karte anbei, der gesperrte Bereich ist blau gekennzeichnet) auch für Hunde, die weder in der Brugga noch in ihren Nebengewässern baden dürfen. Ebenso sollen Freizeitaktivitäten und das Angeln im Gewässer unterbleiben, solange die Tierseuche grassiert.
Hintergrundinformation:
Die Krebspest war im März 2019 im Krebsgraben in Neuhäuser ausgebrochen und in die Brugga eingeschleppt worden. Sie hatte sich im Unterlauf des Gewässers rasant verbreitet. Zum Erhalt des bedrohten Dohlenkrebses erließ die untere Wasserbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald das Betretungsverbot der Brugga und ihrer Nebengewässer. Das RP ließ in der Brugga so genannte Krebssperren errichten, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Die Krebspest ist eine bei heimischen Flusskrebsen tödlich verlaufende, hochansteckende Erkrankung, die durch einen pilzähnlichen Erreger (Aphanomyces astaci) ausgelöst wird. Die als Sporen bezeichneten Übertragungsstadien der Krebspest können durch feuchte Gegenstände wie Gummistiefel, Kescher und Reusen, die mit kontaminiertem Wasser in Kontakt gekommenen sind sowie auch am feuchten Fell von Hunden oder Gefieder von Wasservögeln in ein Gewässer eingeschleppt werden. Gegen die Krebspest gibt es keine wirksame Behandlung oder Impfung. Die Zeitdauer des Seuchengeschehens ist nicht absehbar, da nur wenige Sporen im Gewässer ausreichen, um die Krebspest – wie im September geschehen – erneut aufflammen zu lassen.