Pressemitteilung

Managementplan für FFH-Gebiet „Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina“ (Kreise Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald) liegt vor

Blühende Wiese, im Hintergrund Streuobstbäume

In der Schlücht und in der Steina ist der seltene Steinkrebs zu Hause. Um ihn und weitere gefährdete Tier- und Pflanzenarten im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) „Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina“ zu schützen, hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) einen Managementplan erarbeitet, der am 18. Juni veröffentlicht wird.

Das 3800 Hektar große FFH-Gebiet „Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina“ zählt zu den 212 FFH-Gebieten in Baden-Württemberg, die zusammen mit den Vogelschutzgebieten Teil des europäischen Natura 2000-Netzes sind. Es erstreckt sich überwiegend im Landkreis Waldshut über die Gemeinden Ühlingen-Birkendorf, Waldshut-Tiengen, Weilheim, Höchenschwand, Schluchsee und weitere Gemeinden. Neben bedeutenden Gewässerarten wie dem Steinkrebs, der Groppe und dem Bachneunauge sind das Grüne Besenmoos und das Grüne Koboldmoos von hohem naturschutzfachlichen Wert. Bemerkenswerte Schluchtwälder an den zu den Bächen steil abfallenden Hängen, Felsen sowie Schutt- und Blockhalden prägen das Landschaftsbild.

Zur Umsetzung des Managementplans sind jetzt die Landratsämter, Städte und Gemeinden, Eigentümer und Bewirtschafter aufgerufen, sich vor Ort für den Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten einzubringen und deren Lebensräume zu sichern. Der Plan stellt die Ergebnisse der Kartierungen der geschützten FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten dar. Er enthält außerdem Ziele und Maßnahmenempfehlungen für deren Erhaltung und Entwicklung. So werden zum Beispiel durch naturnahe Waldwirtschaft und das Belassen von Alt- und Totholz die Lebensräume von Mopsfledermaus und Großem Mausohr gefördert. Bei den Fließgewässern, welche durch Wasserkraftanlagen genutzt und durch mehrere Stauhaltungen beeinflusst werden, steht die Kontrolle der Einhaltung von Mindestwassermengen im Vordergrund. Auch Offenlandlebensräume wie Kalkmagerrasen mit Orchideen sowie artenreiche, blumenbunte Mähwiesen sind im FFH-Gebiet zu finden. Diese können durch eine geeignete Mähweise und eine extensive Nutzung fortbestehen.

Der Managementplan kann ab dem 18. Juni auf der Internetseite der LUBW eingesehen werden. Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums gibt es hier auch weitere Informationen und eine Karte des FFH-Gebiets. Eine Einsichtnahme ist zudem bei den Fachbehörden in den Landratsämtern Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald sowie im Regierungspräsidium zu den üblichen Öffnungszeiten nach telefonischer Anmeldung möglich.

Hintergrundinfo Natura 2000:

In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 212 FFH-Gebiete, die mit den Vogelschutzgebieten Teil des europäischen Natura 2000-Netzes sind. Für jedes der 59 FFH-Gebiete im Regierungsbezirk Freiburg erarbeitet das Regierungspräsidien einen Naturschutzfachplan. Dieser sogenannte Managementplan durchläuft einen Beirat sowie eine öffentliche Auslegung. Bisher sind 57 Managementpläne im Regierungsbezirk Freiburg fertig und veröffentlicht, zwei sind noch in Bearbeitung.

Mehr Information:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/schutzgebiete/natura-2000-gebiete

Bekanntmachung zur Veröffentlichung der Endfassung

Pressestelle

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher