Pressemitteilung

Managementplan für Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ liegt aus

Stellungnahmen können bis zum Ende der Offenlage eingebracht werden/ Unterlagen stehen im Internet zum Download bereit

Das Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ gehört zum europäischen Schutzgebietsnetzwerk „Natura 2000“. Bedeutsam ist das überwiegend von Wald bedeckte Gebiet als Lebensraum hochmontaner und zum Teil stark bedrohter Arten wie Auerhuhn, Dreizehenspecht, Zitronenzeisig und Ringdrossel. Im Offenland sind die charakteristischen und strukturreichen Weidfelder wichtige Lebensräume für Vogelarten wie Heidelerche und Neuntöter.

Um die Lebensräume der Vogelarten zu erhalten und zu entwickeln, erarbeitet das Regierungspräsidium Freiburg (RP) derzeit einen Managementplan. Der Entwurf des Plans wird am Montag, 22. Juli, auf der Internetseite des RP veröffentlicht. Bis Montag, 16. September, haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Mit insgesamt rund 33.500 Hektar verteilt sich das Vogelschutzgebiet Südschwarzwald auf zehn Städte und 30 Gemeinden in den drei Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut, Lörrach und im Stadtkreis Freiburg. Der nun vorliegende Entwurf des Managementplans für das Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ stellt die Ergebnisse der Kartierungen der geschützten Vogelarten dar. Er enthält außerdem Ziele und Maßnahmenempfehlungen für deren Erhaltung und Entwicklung. So werden zum Beispiel durch eine naturschutzorientierte, naturnahe Waldwirtschaft und das Belassen von Alt- und Totholz die Lebensräume von Sperlingskauz und Grauspecht gefördert. Eine zentrale Maßnahme zum Erhalt der Lebensräume der meisten Offenland-Vogelarten wie beispielsweise Heidelerche oder Neuntöter ist die Fortführung der extensiven Beweidung der Weidfelder. Eine besondere Bedeutung haben hierbei auch die Hochweiden in den Hochlagen des Schwarzwalds, insbesondere für die wertgebenden Bergvogelarten des Vogelschutzgebiets wie den Zitronenzeisig und die Ringdrossel.

Die vollständigen Unterlagen (Text und Karten) des Plans sind ab dem 22. Juli auf der Internetseite der LUBW abrufbar: Managementplan Vogeschutzgebiet "Südschwarzwald".

Fragen können an das Regierungspräsidium Freiburg / Referat 56, Ina Hartmann, Ina.Hartmann@rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4144 oder Martina Ossendorf, Martina.Ossendorf@rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4228 gerichtet werden.

Schriftliche Stellungnahme können bis zum 16. September eingereicht werden beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Verfahrensmanagement, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg oder per E-Mail an Abt5.Verfahrensmanagement@rpf.bwl.de (Betreff: Stellungnahme MaP Südschwarzwald).

Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im Vogelschutzgebiet sich die Einwendung bezieht. Hilfreich ist die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der Fläche auf einem Kartenausschnitt.

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher