Das Minsterium für Ländlichen Raum schafft eine Ausnahme für das Hotellerie- und Gastgewerbe im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).
Hotels und Gaststätten können mit Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die coronabedingten Schließzeiten für Zukunftsinvestitionen nutzen.