Aktuelle Meldung

Ausnahme für das Hotellerie- und Gastgewerbe im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Das Minsterium für Ländlichen Raum schafft eine Ausnahme für das Hotellerie- und Gastgewerbe im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

Hotels und Gaststätten können mit Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die coronabedingten Schließzeiten für Zukunftsinvestitionen nutzen.

Lesen Sie mehr auf der Internetseite des MLR.

Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher