Pressemitteilung

Naturschutzgebiet Lupfen (Talheim, Kreis Tuttlingen): Verfahren zur Ausweisung beginnt im Juli

Regierungspräsidium veröffentlicht Entwurf der Verordnung

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) startet das förmliche Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebiets Lupfen bei Talheim (Kreis Tuttlingen) Anfang Juli. Wie das RP am Mittwoch mitteilte, habe es den aktuellen Verordnungsentwurf für das Schutzgebiet bereits vorab im Internet veröffentlicht. Die Behörde möchte damit falsche Behauptungen und Spekulationen ausräumen, die Anfang Juni durch eine Protestaktion vor Ort öffentlich wurden.

Die „Interessensgruppe Naturschutzgebiet Lupfen“ hatte rund um das geplante Schutzgebiet Schilder aufgestellt mit Informationen, die auf einer sehr frühen und längst überholten Entwurfsfassung der Verordnung basieren. Wie das RP mitteilt, seien Aussagen, wonach an einer Grillstelle nicht mehr gegrillt und Bänke nicht mehr zum Sitzen benutzt werden dürften, schlichtweg falsch. So darf an der Grillstelle, die an den Wanderparkplatz grenzt, auch in Zukunft gegrillt und gepicknickt werden. Die im Gebiet vorhandenen Sitzbänke dürfen weiterhin genutzt werden. Auch das Zelten auf dem Festplatzgelände im Rahmen des örtlichen Ferienprogramms ist weiterhin erlaubt.

Den Vorwurf, das RP habe nicht ausreichend über seine Pläne informiert, weist Manuel Winterhalter-Stocker, Leiter der Umweltabteilung im RP, entschieden zurück: „Seit Januar 2020 haben wir die Gemeinde über alle Schritte zur Vorbereitung des Vorhabens informiert. Bei einer öffentlichen Gemeinderatsitzung im Oktober 2022 sowie bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Januar 2023 haben wir das Vorhaben ausführlich vorgestellt, begründet und alle Fragen beantwortet.“ Verschiedene Anregungen haben die Fachleute des RP aufgegriffen und in die Verordnung eingearbeitet, soweit dies naturschutzfachlich vertretbar war. Dies gilt insbesondere für die umfangreichen Ausnahmeregelungen für Veranstaltungen der örtlichen Vereine sowie die Ausnahmemöglichkeit zur Ausbringung von Gülle.

„Uns ist es ein wichtiges Anliegen, weiterhin sachlich und fundiert über das geplante Naturschutzgebiet zu informieren“, betonte Winterhalter-Stocker. Dazu hat das RP jetzt einen Faktencheck zu der Schilderaktion, den aktuellen Verordnungsentwurf sowie weitere Infos auf seiner Internetseite eingestellt. Die von der Gemeinde geforderte Wiederholung der Infoveranstaltung vom Januar erachtet die Behörde nicht für sinnvoll, da sich der Verordnungsentwurf seither nicht substanziell verändert habe und es keine neuen Sachverhalte zu diskutieren gebe. Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens können die Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben, die dann geprüft werden. Über den Beginn des Verfahrens im Juli wird das RP nochmals gesondert informieren.

Winterhalter-Stocker: „Ich bin zuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger von Talheim das Naturschutzgebiet auf dem Lupfen akzeptieren werden, wenn sie selbst erleben, dass sich die damit verbundenen Einschränkungen in engen Grenzen halten.“ Ein Naturschutzgebiet auf dem Hausberg von Talheim könne ein Aushängeschild für die Gemeinde im positiven Sinn sein.

Infos zum geplanten Naturschutzgebiet Lupfen im Internet:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/naturschutzgebiet-lupfen

Pressestelle

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher