Pressemitteilung

Neu- und Ausbau der Rheintalbahn: Regierungspräsidium schließt Anhörungsverfahren für die Trassenabschnitte zwischen Bad Krozingen und Müllheim frühzeitig ab

Behörde fordert von der Deutschen Bahn Nachbesserungen bei Lärmschutz, Landwirtschaft und Naturschutz

Schienen

Die Planung zum Neu- und Ausbau der Rheintalbahn geht voran: Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die Anhörungsverfahren in den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.3 Bad Krozingen und 8.4 Bad Krozingen - Müllheim mit der Abgabe der abschließenden Stellungnahmen an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abgeschlossen. Damit habe das RP seine Hausaufgaben ein Vierteljahr früher erledigt als im Zeitplan vorgesehen, heißt es in einer Pressemitteilung.

„Der Neubau der Rheintalbahn und die damit verbundene Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene wird in unserer Region einen herausragenden Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz leisten. Deshalb bearbeiten wir dieses Großprojekt mit höchster Priorität“, betonte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Das Projekt hat eine lange Vorgeschichte. Erstmals hatte die Deutsche Bahn ihre Pläne für die Abschnitten 8.3 und 8.4 Anfang 2006 offengelegt. Dagegen regte sich in der Region erheblicher Widerstand. Rund 5.000 Einwendungen wurden vorgebracht. Die Bahn musste aufgrund politischer Beschlüsse komplett umplanen. Sie brachte die sogenannte Bürgertrasse in das Verfahren neu ein. Diese zeichnet sich insbesondere durch die Tieflage der Strecke und die Umfahrung von Buggingen aus.

Die neuen Anhörungsverfahren starteten im dritten Quartal 2020. Die Planunterlagen wurden in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig hatten die Kommunen, Fachbehörden, Verbände und betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei einem sechstätigen Erörterungstermin für beide Abschnitte im Juli 2022 wurden die eingegangenen Stellungnahmen umfassend diskutiert. Nach intensiver Auswertung aller Stellungnahmen und rund 820 privaten Einwendungen (120 im PfA 8.3; 700 im PfA 8.4) legt das RP nun seine abschließenden Stellungnahmen dem EBA vor.

Zu mehreren Punkten verlangt das RP Nachbesserungen an der Planung und Auflagen in dem durch das EBA jetzt zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss. Ein zentrales Thema für die Raumschaft sind die Baustraßen und insbesondere der mögliche Schwerlastverkehr durch geschlossene Ortschaften. Im Rahmen der Bauarbeiten für die Trasse sollen rund 6,5 Millionen Kubikmeter Bodenmaterial gelöst und davon voraussichtlich rund 2,4 Millionen Kubikmeter abtransportiert werden. Das RP fordert, im Planfeststellungsbeschluss festzulegen, dass Erd- und Materialtransporte ausschließlich außerhalb geschlossener Ortschaften zu führen sind. Zum Schutz vor Lärm in der Bauphase fordert das RP zudem die Auflage, dass lärmintensive Arbeiten grundsätzlich nur tagsüber stattfinden dürfen. Für die nächstgelegenen Gebäude der Kalisiedlung in Buggingen fordert die Anhörungsbehörde während der Bauphase besondere Schutzmaßnahmen wie den Einsatz temporärer Schallschutzwände.

Im Sinne der Landwirtschaft stellt das RP fest, dass die Beregnung in den vorliegenden Planfeststellungsabschnitten sowohl während als auch nach der Bauzeit sichergestellt sein muss. Auch eine spätere Erweiterung der Beregnungsanlagen über die Bahntrasse hinweg müsse ermöglicht werden. Dies habe die DB bereits zugesagt.

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht das RP darüber hinaus bei der Zerschneidung von Natur und Landschaft durch den Neubau. Demnach ist die geplante Trasse um drei zusätzliche Querungsmöglichkeiten zu ergänzen.

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