Vor Beginn der Wintermonate hat das Regierungspräsidium neue Schilder zur Kennzeichnung des Naturschutzgebiets „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“ (Kreis Konstanz) im Bodensee aufgestellt. Darüber hinaus informieren neue Schilder über die Regeln für die Schifffahrt.
Der Schutz der rastenden Wasservögel im Naturschutzgebiet ist vor allem zwischen 15. Oktober und 15. März besonders wichtig. Aus diesem Grund darf der See im Bereich des Naturschutzgebiets in dieser Zeit weder für die Schifffahrt noch für die Freizeitnutzung (z.B. zum Baden) genutzt werden.
Während des ganzen Jahres soll das Naturschutzgebiet nach der Schutzgebietsverordnung nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h befahren werden, um die hier vorkommenden Wasservögel wie die Kolben- und die Moorente, nicht zu stören. Davon unberührt bleibt die Nutzung des Naturschutzgebiets zum Beispiel für Spaziergänge auf den öffentlichen Wegen. Auch das Betreten der schilffreien Eisfläche über bereits vorhandene Seezugänge ist im Winter weiterhin möglich. Die Eisfläche darf dann zum Beispiel zum Eislaufen genutzt werden.
„Wir werden im Naturschutzgebiet noch Informationstafeln installieren, die über die gefährdeten Tiere und Pflanzen im Gebiet sowie die geltenden Regelungen informieren“, sagt Petra Holz, Leiterin des Naturschutzrechtsreferats im Regierungspräsidium. Darüber hinaus werden die besonders sensiblen ufernahen Flachwasserbereiche Anfang des kommenden Jahres mit zusätzlichen Bojen gekennzeichnet. In diesen Bereichen sind auch in den Sommermonaten zur Brut- und Mauserzeit Nutzungen aus Rücksicht auf die Natur zu reduzieren, weil die geschützten Wasservögel besonders sensibel auf Störungen reagieren.
Das Regierungspräsidium Freiburg bittet aus Rücksicht auf die schützenswerte Natur um Einhaltung der Regeln im Naturschutzgebiet.