Wie läuft die gegenseitige Information und Anhörung bei Vorhaben, die grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben können? Das legt ein neuer Leitfaden fest, den das Präsidium der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz am 27. September 2024 verabschiedet hat. Dieser ist in seiner neuen Fassung ab sofort anwendbar.
Am Montag, 2. Dezember 2024 wird es von 10 bis 12.30 Uhr eine trinationale Online-Informationsveranstaltung und Schulung zu den Inhalten des Leitfadens geben. Interessierte Fachleute aller Behörden können sich hierfür per E-Mail an abteilung5@rpf.bwl.de vormerken lassen.
Leitfaden von 2024 zur grenzüberschreitenden Beteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben:
Leitfaden bei umweltrelevanten Vorhaben erschienen - Home (oberrheinkonferenz.org)
Sie haben Fragen zur grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung? Dann können Sie sich an die regionale Espoo-Kontaktstelle am Regierungspräsidium unter abteilung5@rpf.bwl.de wenden. Sie ist Ansprechpartner für sämtliche Verfahren im ganzen Regierungsbezirk, bei denen Umweltauswirkungen über die Grenze hinweg zu befürchten sind. Dies gilt auch für französische und schweizerische Verfahren mit möglichen Umweltauswirkungen auf deutsches Staatsgebiet im Regierungsbezirk. Dabei handelt es sich in erster Linie um Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, teilweise aber auch um nicht UVP-pflichtige Verfahren.