Pressemitteilung

Neues Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Kenzingen und Riegel/ Malterdingen (Kreis Emmendingen) beginnt

Bekanntmachungen der Gemeinden Riegel, Kenzingen und Malterdingen; Planunterlagen liegen ab 14. Juli aus

Schienen

Das neue Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der Rheintal-bahn zwischen Kenzingen und Riegel/Malterdingen (Kreis Emmendingen) beginnt. Dieser Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.0 umfasst neben dem Ausbau der bestehenden Rheintalbahn und dem Neubau einer Güterverkehrstrasse parallel zur Autobahn auch Verbindungsgleise zwischen den beiden Trassen.

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, werden die Planunterlagen ab Mittwoch, 14. Juli in den Rathäusern von Kenzingen, Riegel und Malterdingen bis einschließlich Freitag, 13. August, öffentlich zur Einsicht ausliegen. Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch die Planungen berührt werden, können bis einschließlich 13. Oktober Einwendungen erheben. Im Rahmen der offiziellen Bekanntmachung in den Amtsblättern von Kenzingen, Riegel und Malterdingen wird über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen ausführlich informiert. Die Unterlagen können ab Beginn der Auslegung auch auf dieser Internetseite des Regierungspräsidiums eingesehen werden. Damit Interessierte und Betroffene sich darüber hinaus über die Planungen informieren können, startet die Deutsche Bahn (DB) zum Beginn der Auslegung am 14. Juli ein digitales Informationsangebot unter www.karlsruhe-basel.de/offenlage80.

Für den Bereich des PfA 8.0 war bereits im Jahr 2006 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Grundlage der damaligen Planung war der viergleisige Ausbau von Offenburg bis Kenzingen (Streckenabschnitt 7) auf der Bestandstrasse der Rheintalbahn mit Geschwindigkeiten bis zu 250 Stundenkilometer für den Personenfernverkehr. Im Abschnitt 8.0 war ursprünglich geplant, den Güterverkehr auf die Trasse entlang der Autobahn A5 zur Umfahrung der Freiburger Bucht (Streckenabschnitt 8) überzuleiten. Nachdem gegen diese Planung zahlreiche Einwendungen erhoben wurden, hat der Deutsche Bundestag 2016 auf Empfehlung des eigens gegründeten Projektbeirats, in dem DB, Bund, Land und Region vertreten waren, grundlegende Planänderungen beschlossen.

Hauptmerkmal der Planänderungen im Bereich zwischen Offenburg und Kenzingen ist die Trennung von Personen- und Güterverkehr. Der Güterverkehr wird in der neuen Planung parallel zur Autobahn geführt - wie in der südlichen Fortsetzung zur Umfahrung der Freiburger Bucht. Die Züge des Personenfern- und Nahverkehrs verbleiben auf der bisherigen Trasse der Rheintalbahn, die hierfür ertüchtigt und mit zusätzlichen Bahnhofs- und Überholgleisen ausgebaut wird.

Im PfA 8.0 sind diese Planänderungen erstmals Teil eines Planfeststellungsantrags. In diesem Abschnitt werden die beiden Trassen an der Rheintalbahn und der Autobahn mit einer Querspange verbunden, um Güterverkehre von und nach Freiburg zu ermöglichen und die betriebliche Flexibilität zu verbessern. Da der Ausbau der Bestandstrasse der Rheintalbahn im Streckenabschnitt 7 erst in der letzten Bauphase erfolgt, soll die Querspange in dieser Zeit auch die Nutzung der Gleise parallel zur Autobahn durch den schnellen Personenfernverkehr ermöglichen.

Da zudem die Güterumfahrung der Freiburger Bucht einige Jahre vor der Güterzugtrasse zwischen Offenburg und Kenzingen fertig sein wird, ist im PfA 8.0 außerdem eine provisorische Überleitung des Güterverkehrs von und zur Bestandstrasse der Rheintalbahn geplant. Nach Fertigstellung der Güterzugtrasse an der A5 soll das Provisorium noch gemeinsam mit der Querspange als Umfahrung für den Nahverkehr während der Arbeiten an der Bestandsstrecke im Bereich der Elzquerung dienen. Anschließend sieht die Planung den Rückbau vor.

Die rund 4,6 Kilometer lange Ausbaustrecke des PfA 8.0 entlang der Bestandtrasse der Rheintalbahn beginnt bei Kenzingen südlich der Bahnüberführung der Landesstraße L105 und endet südlich des Bahnhofs Riegel-Malterdingen an der Gemarkungsgrenze zu Köndringen. Die rund 1000 Meter lange zweigleisige Neubaustrecke im PfA 8.0 auf der Ostseite der A5 beginnt auf Höhe des Autobahnparkplatzes Ziegelei und endet ca. 400 Meter südlich der Autobahnunterquerung der Elz. Die Querspange und die provisorische Überleitung befinden sich südlich bzw. nördlich der Gemeindeverbindungsstraße von Riegel nach Hecklingen (siehe Grafik auf der Projektseite der DB, Link am Ende dieser Pressemitteilung).

Zum Lärmschutz sind im PfA 8.0 Schallschutzwände von insgesamt 2500 Meter und Schienenstegdämpfungen von 1300 Meter Länge vorgesehen. Dies soll unter Beachtung der Empfehlungen des Projektbeirats sicherstellen, dass überall dort, wo Lärmvorsorge nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung erforderlich ist, die Lärmgrenzwerte an allen zu schützenden Gebäuden eingehalten werden, ohne dass zusätzliche Schutzmaßnahmen an den Gebäuden selbst (passiver Schallschutz) oder der Einsatz des so genannten besonders überwachten Gleises erforderlich sind. Zudem soll für die Siedlungsräume an der Güterzugtrasse ein Anstieg der Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr vermieden werden. Um die Grenzwerte auch während des Betriebs der provisorischen Überleitung einzuhalten, sind auch hier Schallschutzwände und Schienenstegdämpfung geplant.

Westlich der Ziegelhöfe ist eine größere Parkplatzanlage an der Autobahn vorgesehen. Diese soll die Parkplätze ersetzen, die durch die Gleise parallel zur Autobahn in den Streckenabschnitten 7 und 8 wegfallen. Die Güterzugtrasse wird um die neue Parkplatzanlage herumgeführt.

Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung zu-dem umfassende ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Nahbereich der Trasse sowie in weiterer Entfernung vor wie zum Beispiel Gewässerentwicklungsmaßnahmen in Wolfach und Simonswald.

Das Regierungspräsidium Freiburg ist zuständige Anhörungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren und führt neben der Auslegung den anschließenden Erörterungstermin durch. Die Zuständigkeit für die Genehmigung des Vorhabens (Planfeststellungsbeschluss) liegt beim Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde.

Auf der Projektseite der DB ist die Planung des PfA 8.0 übersichtlich in Wort und Bild dargestellt: https://www.karlsruhe-basel.de/pfa-8-0-kenzingenriegel-malterdingen.html

Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen

Gemeinde Kenzingen

Gemeinde Malterdingen

Gemeinde Riegel

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher
Annika Nafz
Social Media