Das Regierungspräsidium Freiburg hat für die Verstärkung der 110-kV-Freileitung zwischen Trossingen und Tuttlingen (Kreis Tuttlingen) den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Ziel des Vorhabens ist es, die Stromversorgung auch unter den sich ändernden Bedingungen der Energiewende zu gewährleisten und Überlastungen des Netzes zu vermeiden, heißt es in der Pressemitteilung des RP. Der Beschluss sowie die Planunterlagen des nun genehmigten Projekts werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung vom 9. Juli bis einschließlich 22. Juli auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg eingestellt. In der Zeit haben alle Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit, in die Planung Einsicht zu nehmen.
Netze BW möchte einen zweiten 110-kV-Stromkreis auflegen und so die bestehende 110-kV-Freileitung zwischen Trossingen und Tuttlingen verstärken. Deshalb müssen die bestehenden Masten auf der gesamten Leitungsstrecke saniert und teilweise zurückgebaut und durch neue Masten ersetzt werden. Darüber hinaus muss die Einführung in das Umspannwerk Trossingen angepasst werden. Dabei soll das Umspannwerk Trossingen auf einer Länge von rund 55 bzw. 170 Metern über zwei 110-kV-Erdkabel auf dem Betriebsgelände der Netze BW GmbH angeschlossen werden. Wegen der Verstärkung des Stromnetzes mit einem zweiten Seil müssen auch Gestänge und Fundamente von vier Masten einer weiteren Leitungsanlage der Netze BW GmbH saniert werden.
Die Leitung verläuft vom Umspannwerk Trossingen zunächst zwischen Trossingen und Villingen-Schwenningen weiter in Richtung Durchhausen, von dort südlich Durchhausen weiter durch Seitingen-Oberflacht, südlich Wurmlingen bis zum Umspannwerk Tuttlingen und endet vor Tuttlingen.
Unterlagen im Internet: Der Planfeststellungbeschluss wird von 9. Juli bis einschließlich 22. Juli auf der Internetseite des RP veröffentlicht (Rubrik „Energieleitungen“): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/