Pressemitteilung

Regierungspräsidentin Schäfer unterzeichnet Verordnung zum Naturschutzgebiet „Lupfen“

Lebensräume stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sichern und so einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität in der Region leisten

Das Ausweisungsverfahren zum neuen Naturschutzgebiet „Lupfen“ in Talheim (Kreis Tuttlingen) steht nun kurz vor dem Abschluss. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, hat Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer am Donnerstag die Verordnung für das Schutzgebiet unterzeichnet.

Die Verkündung im Gesetzblatt erfolgt am 15. Februar. Die unterzeichnete Verordnung mit Kartenanhang liegt dann vom 16. Februar bis einschließlich 29. Februar zur Einsichtnahme beim Regierungspräsidium Freiburg, Höhere Naturschutzbehörde, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Infothek im Erdgeschoss, und beim Landratsamt Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen aus. Ergänzend wird die Verordnung mit Kartenanhang auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg veröffentlicht. Nach Ablauf der Auslegungsfrist tritt die Rechtsverordnung dann am 1. März in Kraft.

„Mit diesem Naturschutzgebiet können wir die Lebensräume zahlreicher stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sichern und so einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität in der Region leisten“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Sie wies darauf hin, dass das Ausweisungsverfahren auch Herausforderungen mit sich gebracht habe: „Wir möchten die Natur nicht zu Lasten der Lebensqualität der Menschen schützen, sondern sind der festen Überzeugung, dass beides gut im Einklang miteinander erfolgen kann.“ Ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Interessen der Akteure vor Ort und der Schutzbedürftigkeit der Natur zu schaffen sei am Lupfen besonders anspruchsvoll gewesen, da der Hausberg der Gemeinde bislang vielfach genutzt wurde und viele Landwirte im Schutzgebiet Grünland bewirtschaften. Mit der nun vorliegenden Verordnung seien insbesondere für das Vereinsleben Zugeständnisse gemacht worden. Auch für Landwirte und Waldbesitzer habe man Regelungen zugunsten der Bewirtschafter angepasst.

Unter anderem konnten folgende im Vorfeld sowie im Verlauf des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Bedenken und Einwendungen in der Verordnung berücksichtigt werden:

  • Das Gelände mit Bauwagen des Schwäbischen Albvereins sowie das Gelände mit Grillstelle und Schutzhütte wurde vom Wegegebot ausgenommen. Das heißt, die Flächen können weiter genutzt werden.
  • Zahlreiche Ausnahmen für Veranstaltungen der örtlichen Vereine wurden in die Verordnung aufgenommen.
  • Im Bereich der Landwirtschaft wurde eine Ausnahmemöglichkeit zur Ausbringung von Flüssigmist auf Grünland geschaffen.
  • Im Bereich der Forstwirtschaft wurde das Gebot zur Erhaltung von Totholz auf den Gemeindewald reduziert.

Regierungspräsidentin Schäfer hofft, dass das neue Naturschutzgebiet nun auch in der Gemeinde Talheim Akzeptanz finden wird: „Ich bin mir sicher, dass die Sorgen größer sind als die spürbaren Beeinträchtigungen. Wir haben die Verordnung so ausgestaltet, dass ein gutes Miteinander aller Interessen möglich sein wird. Mit den betroffenen Landwirten werden wir im Gespräch bleiben und individuelle Lösungen über Pflegeverträge anbieten “

Schützenswert ist das Gebiet vor allem wegen der Vielfalt seltener Lebensräume. „Naturnahe Wälder, Wacholderheiden, artenreiche Wiesen und zahlreiche Feldgehölze in enger Nachbarschaft – das ist das Besondere am Lupfen“, sagt Joachim Genser, der zuständige Fachreferent des RP. Unter den 24 Pflanzenarten der „Roten Liste“ finden sich allein drei Enzianarten und die Dichte von Brutvogelarten wie Dorngrasmücke oder Goldammer ist überdurchschnittlich hoch.

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