In enger Abstimmung mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) einen Beitrag in die öffentliche Debatte (Débat public) zum geplanten Technocentre im elsässischen Fessenheim eingebracht. Die Débat public läuft noch bis zum 7. Februar, geleitet von einer nationalen Kommission. Diese wertet die Ergebnisse aus und gibt dann eine Empfehlung ab.
„Es freut mich sehr, dass unsere französischen Freunde durch die derzeit laufende öffentliche Debatte frühzeitig Transparenz schaffen. Da durch die geplante Recyclinganlage für schwach radioaktive Abfälle Auswirkungen auf der deutschen Seite des Rheins nicht ausgeschlossen werden können, nutzen wir die Beteiligungsmöglichkeiten, die uns das französische Verfahren bietet“, so Regierungspräsident Carsten Gabbert. Eine vertiefte fachliche Prüfung und Stellungnahme kann allerdings erst im Rahmen der für das Jahr 2026 geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung (Enquête publique) auf Grundlage der dann vorliegenden Dokumente des französischen Stromkonzerns EDF stattfinden.
Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont: „Wir begrüßen die frühzeitige Beteiligung und danken den französischen Behörden dafür. Das Land Baden-Württemberg wird sich auch weiterhin in den Prozess einbringen. Uns ist es wichtig, dass die Themen auf den Tisch kommen, die für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt von Belang sind.“
Das Land Baden-Württemberg hatte sich mehrfach für einen Innovationspark in Fessenheim nach der Stilllegung des Kernkraftwerks stark gemacht und sich gegen das nun geplante Technocentre ausgesprochen. Da es sich bei diesem Projekt um ein Vorhaben auf französischer Seite handelt, ist es aber nicht an der eigentlichen Entscheidung beteiligt.
In seinem Beitrag zur öffentliche Debatte weist das RP zunächst darauf hin, dass die Entscheidung für den Standort Fessenheim angesichts der Nachteile gegenüber anderen Standorten nicht vollständig nachvollziehbar sei. Zudem weist es auf Punkte hin, die aus seiner Sicht in den Antragsunterlagen und damit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren Berücksichtigung finden sollten. So sollte etwa dargestellt werden, welche konkreten Grenzwerte für die Restradioaktivität des recycelten Materials gelten und wie eine entsprechende Überwachung erfolgt. Zudem fordert das RP eine genauere Darstellung des vorgesehenen Managements für die nicht recycelbaren radioaktiven Abfälle sowie die vorgesehenen Verkehrswege der Transporte zu den Endlagerstätten. Darzulegen seien im Genehmigungsverfahren auch die radioaktiven Abgaben in Luft und Wasser sowie die möglichen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser auch auf deutschem Gebiet. Abschließend fordert das RP, auf die Lärmbelästigung beim Entladen von Material in Rheinhäfen zu achten. Mögliche betroffene Kommunen auf deutscher Seite seien Breisach, Hartheim und Neuenburg.
Beitrag des Regierungspräsidiums in der "Débat public" zum Technocentre