Pressemitteilung

Regierungspräsidium erteilt Betriebserlaubnis für die Plettenberg-Seilbahn der Firma Holcim in Dotternhausen (Zollernalbkreis)

Die Erlaubnis gilt ab dem 30. Oktober/ Fahrgeschwindigkeit bleibt aus Gründen des Lärmschutzes begrenzt

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Firma Holcim die Betriebserlaubnis für die Plettenbergseilbahn in Dotternhausen (Zollernalbkreis) erteilt. Aus Lärmschutzgründen wird nur eine maximale Fahrgeschwindigkeit der Seilbahn von 4,8 Meter pro Sekunde erlaubt. Für eine höhere Fahrgeschwindigkeit - die Seilbahn könnte technisch mit bis zu 5,2 Meter pro Sekunde fahren – liegen aus Sicht des RP gegenwärtig die Voraussetzungen nicht vor.

Zuletzt hatte die am RP angesiedelte Landesbergdirektion, die landesweit für die Aufsicht von Seilbahnen zuständig ist, der Firma Holcim eine bis zum 29. Oktober 2023 befristete, vorläufige Betriebserlaubnis erteilt. Die nun erteilte Betriebserlaubnis gilt ab dem 30. Oktober.

Wie das RP mitteilt, haben Lärmmessungen des TÜV Süd und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im September jeweils ergeben, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der benachbarten Wohnsiedlung vor Lärm nur bei der gestatteten Fahrgeschwindigkeit von 4,8 Meter pro Sekunde eingehalten werden. Die Seilbahn darf so an Werktagen von 6 bis 22 Uhr betrieben werden. Darüber hinaus hat die Behörde eine Kontrollmessung des Lärms bis Mitte kommenden Jahres angeordnet.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher