Pressemitteilung

Regierungspräsidium erteilt dem Schweizer Wärmeverbund Riehen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme in Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach)

Innenansicht einer Geothermie-Anlage

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Schweizer Wärmeverbund Riehen AG die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Feld „geo2riehen-Grenzacher Horn“ in Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach) erteilt. Wie das RP am Dienstag mitteilte, waren an dem Verfahren die Fachbehörden und die Gemeinde Grenzach-Wyhlen als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das RP weist darauf hin, dass die Aufsuchungserlaubnis noch keine Arbeiten im Feld gestattet.

Der Wärmeverbund Riehen, an dem die Gemeinde Riehen und die Industriellen Werke Basel beteiligt sind, hat 1989 seinen Betrieb aufgenommen und versorgt seit 1994 die Gemeinde mit klimafreundlicher Erdwärme. Seit 1997 wird zudem ein Stadtteil Lörrachs mit Fernwärme versorgt. Künftig soll der Betrieb mit neuen Anlagen erweitert und das Fernwärmenetz in der dicht besiedelten Region Basel-Riehen ausgebaut werden. Dazu möchte der Wärmeverbund in den nächsten zwei Jahren die weiteren Nutzungsmöglichkeiten von tiefer Erdwärme für die Wärmeversorgung in der Region erkunden und bewerten. Als Grundlage dafür sollen Anfang 2022 mit modernen geophysikalischen Messungen neue Daten über die Beschaffenheit des Untergrundes gewonnen und ausgewertet werden. Das Messgebiet erstreckt sich im Wesentlichen auf Schweizer Seite. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, muss auch die Gemarkung Grenzach in die Messungen einbezogen werden. „Geologische Strukturen und Warmwasserströme machen nicht an Ländergrenzen halt“, heißt es dazu aus dem RP. Erdwärme-Bohrungen auf deutscher Seite seien im Rahmen dieses Vorhabens aber nicht geplant.

Die bergrechtliche Erlaubnis gestattet dem Wärmeverbund Riehen exklusiv die Erkundung von Erdwärme im Erlaubnisfeld. Anderen Unternehmen sind entsprechende Tätigkeiten nur mit Einverständnis des Wärmeverbunds Riehen möglich. Die Inhaberin der Erlaubnis ist dabei verpflichtet, eine planmäßige Aufsuchung nach dem im Antrag dargelegten Arbeitsprogramm vorzunehmen und dem RP jährlich über die Ergebnisse zu berichten und den Fortschritt der Aufsuchung abzustimmen.

Die vorgesehenen geophysikalischen Messungen sind mit dieser Erlaubnis noch nicht gestattet. Dafür sind weitere Genehmigungsschritte erforderlich, an denen die Träger öffentlicher Belange jeweils beteiligt werden. Das RP setzt zudem eine intensive Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens voraus, um diese Messungen vorzubereiten und zu begleiten.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher