Pressemitteilung

Regierungspräsidium erwirkt Einigung zwischen Gemeinde Schluchsee und Schluchseewerk AG

Gemeinde zieht Klage gegen Entscheidung des Regierungspräsidiums zur Bewirtschaftung des Sees zurück

Im Klageverfahren gegen die 2018 erteilte Erlaubnis des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) zum Betrieb der Oberstufe Häusern der Schluchseewerk AG haben die Beteiligten sich gütlich geeinigt. Wie das RP mitteilt, werden das Unternehmen und die Gemeinde Schluchsee nach Vermittlung durch Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer eine Vereinbarung schließen, mit der sie die wesentlichen Streitpunkte beilegen. Die Schluchseewerk AG verzichtet dabei teilweise auf bereits genehmigte Bewirtschaftungsoptionen des Schluchsees. Im Gegenzug wird die Gemeinde Schluchsee ihre Klage zurückziehen. Am Dienstagabend hat der Gemeinderat von Schluchsee der Vereinbarung zugestimmt. 

„Wir brauchen den Schluchsee als nachhaltige Quelle erneuerbarer Energie und gleichzeitig braucht die Gemeinde Schluchsee Verlässlichkeit, um den Schluchsee auch weiterhin touristisch nutzen und finanzieren zu können. Diese Ziele können nur partnerschaftlich erreicht werden. Ich freue mich sehr, dass es uns gemeinsam gelungen ist, mit diesem Vergleich dafür die Grundlage zu schaffen. Ich danke beiden Parteien für die Bereitschaft, diese Vereinbarung zu schließen“, betont Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. 

Die 2018 erteilte Erlaubnis sieht unter anderem vor, dass die Schluchseewerk AG den See im Sommer in begrenzten Ausnahmesituationen um bis zu zwei Meter unter das Regel-Absenkungsmaximum von 924 Meter über NN bewirtschaften kann. Auf diese Möglichkeit verzichtet die Schluchseewerk AG nun in der touristischen Hauptsaison vom 15. Juni bis zum 15. September. Der zusätzlichen Vereinbarung zufolge darf das Unternehmen in energiewirtschaftlichen Sondersituationen die Mindesthöhe von 924 Metern über NN nur noch um maximal einen Meter unterschreiten. Diese Regelung ist begrenzt auf zehn Vorfälle jährlich mit einer Maximaldauer von insgesamt zehn Tagen pro Jahr. In einem Jahr nicht genutzte Unterschreitungsoptionen verfallen und werden nicht mehr den kommenden Jahren hinzugerechnet.    

Wie das RP mitteilt, wurde zwischenzeitlich auch das Thema Uferunterhalt konkretisiert. Hier wird die Schluchseewerk AG weiterhin den bewirtschaftungsbedingten Mehraufwand übernehmen sowie den Unterhalt für Uferbereiche und Bauwerke tragen, die dem Unternehmen gehören oder für die entsprechenden Vereinbarungen mit Dritten bestehen. Für die anderen Uferbereiche ist grundsätzlich die Gemeinde Schluchsee zuständig. Im Fall von Unklarheiten wird das RP die Beteiligten bei einer Verständigung unterstützen.

Jürgen Kaiser, Bürgermeister der Gemeinde Schluchsee, ist mit dem Ergebnis überwiegend zufrieden: „Es ist uns mit großem Einsatz gelungen, für den Freizeitsport und für den Tourismus wesentlich mehr Planungssicherheit und Zuverlässigkeit zu erreichen, auch wenn wir als Gemeinde insbesondere bei der Uferunterhaltung und dem Verwaltungsaufwand künftig stärker belastet werden als zuvor. Das Entgegenkommen des Schluchseewerks werte ich gleichwohl als positives Signal für eine weitere langfristige Partnerschaft. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss können wir leben.“

Für das Unternehmen bringt die Einigung spürbare Einbußen mit sich, auf die man sich mit Blick auf das gute Verhältnis zur Gemeinde einließ: „Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit der Gemeinde unter Vermittlung und Begleitung des Regierungspräsidiums haben wir uns auf diesen Kompromiss verständigt, auch wenn uns dadurch Speicherkapazität verloren geht, die der Energiewende künftig fehlen wird. Aber jetzt haben beide Seiten Gewissheit, die bis zu einem Abschluss des Gerichtsverfahrens sonst nicht gegeben wäre“, betont Schluchseewerk-Technikvorstand Nicolaus Römer.

Mit der Rücknahme der Klage der Gemeinde Schluchsee sind alle Klagen der Klägergemeinschaft, die direkt den Schluchsee betreffen, zurückgezogen worden. Die außergerichtliche Einigung gilt zusätzlich zu der durch das RP erteilten Erlaubnis, deren Inhalte dadurch nicht berührt werden. Sie wird ab dem Zeitpunkt der Rücknahme der Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg wirksam. Sie kann frühestens nach zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von fünf Jahren gekündigt werden. Ohne Kündigung läuft die Vereinbarung mit der gehobenen Erlaubnis 2077 aus.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher