Pressemitteilung

Regierungspräsidium Freiburg weist neues Naturschutzgebiet „Küssenberg“ (Kreis Waldshut) aus

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Wichtiger Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt in unserer Region“

Das Regierungspräsidium Freiburg weist das neue Naturschutzgebiet „Küssenberg“ im Bereich der Gemeinde Küssaberg im Klettgau (Kreis Waldshut) aus. Die entsprechende Verordnung hat Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer am Donnerstag unterzeichnet.

„Mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets rund um die Küssaburg leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der traditionellen Kulturlandschaft und damit zum Erhalt der Artenvielfalt unserer Region“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Sie hob die konstruktive Unterstützung der Akteure vor Ort hervor, insbesondere der Gemeinde Küssaberg sowie der örtlichen Landwirte und der Naturschutzgruppe. Schäfer wies darauf hin, dass die markierten Wanderwege im Gebiet weiterhin genutzt werden können.

Das Naturschutzgebiet erstreckt sich über den Südhang des Küssenbergs zwischen Bechtersbohl und Küssnach.  Es ist rund 209 Hektar groß, daran angrenzend liegen vier Teilflächen, die als Pufferzone in Form eines dienenden Landschaftsschutzgebiets eine Fläche von rund 28 Hektar ausmachen. In der landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaft am Rand des Hochrheintals nimmt das kleinstrukturierte Gebiet eine Sonderstellung ein.

62 schützenswerte Pflanzenarten, zehn Fledermausarten, rund 20 gefährdete Brutvogelarten, 72 Wildbienenarten und 37 Tagfalterarten wurden in dem Gebiet nachgewiesen. Es beherbergt überaus orchideenreiche Magerrasen und Mähwiesen, alte hochstämmige Streuobstwiesen, naturnahe Buchen-Eichenwälder an den Steilhängen sowie Schluchtwald entlang des weitgehend natürlichen Schluchenbachs. Insbesondere in den Übergangsbereichen vom Wald ins Offenland haben sich über Jahrzehnte hinweg spätblühende Pflanzen- und Tierarten erhalten, die durch eine zu häufige und intensive Nutzung im übrigen Landkreis kaum noch vorkommen.

Nach der Unterzeichnung der Verordnung durch Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer kann die Naturschutzgebietsverordnung voraussichtlich Ende Februar in Kraft treten. Die beiden bestehenden Naturschutzgebiete „Naturschutzgebiet Küssaberg“ und „Orchideenwiese Küßnach“ verlieren damit ihre Rechtskraft und gehen in der neuen Naturschutzgebietsverordnung auf.

Die Verordnung, eine Karte und weitere Infos zum Naturschutzgebiet gibt's hier:https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt5/ref56/naturschutzgebiete/naturschutzgebiet-kuessenberg/

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher