Pressemitteilung

Regierungspräsidium lässt Lebensräume des Triels im Markgräflerland nach den Vorgaben des VGH neu beurteilen

Triel auf einer Wiese

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) beauftragt in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ein Gutachten, um die Lebensräume des Triels im Markgräflerland im Hinblick auf die Eignung als Vogelschutzgebiet nach den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) neu zu beurteilen. Ziel sei der Schutz der äußerst seltenen Vogelart im Bereich des ehemaligen Militärflughafens Bremgarten.

Der VGH hatte in seinem Urteil vom 1. Juli 2021 die Rechtsverordnung das RP zur Erweiterung des bestehenden Vogelschutzgebiets Bremgarten aufgehoben. Er hatte Defizite bei der Ermittlung der fachlichen Grundlagen für die Ausweisung des erweiterten Schutzgebiets bemängelt. Gegen die Erweiterung geklagt hatten zwölf Landwirte, deren Eigentums- und Pachtflächen sich in dem Erweiterungsgebiet befinden. In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht allerdings klar, dass insbesondere die EU-Vogelschutzrichtlinie jeden einzelnen Mitgliedsstaat dazu verpflichtet, auf seinem Gebiet die notwendigen Schutzgebiete für geschützte Arten auszuweisen. Wie das RP mitteilt, ergibt sich daraus bei einer so seltenen Art wie dem Triel ein direkter Handlungsauftrag an das Land Baden-Württemberg, den das RP nun in Abstimmung mit UM und LUBW umsetzen wird.

Daher wird das RP nun einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der die offenen fachlichen Fragen klären und ein umfassendes Fachkonzept zur Auswahl geeigneter Flächen erarbeiten wird. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse werden gegebenenfalls Art und Umfang einer erforderlichen neuen Gebietskulisse zum Schutz des Triels zu bewerten und die Einleitung des formellen Verfahrens zur Ausweisung eines Vogelschutzgebietes zu prüfen sein.

Das RP weist darauf hin, dass die strengen artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf den Triel wie bisher unabhängig vom Status eines Gebietes als Vogelschutzgebiet zu beachten sind.

Hintergrundinformation:

Seit 2011 war es südlich des bereits bestehenden Vogelschutzgebiets Bremgar-ten zu Nachweisen von Brutpaaren des seltenen Triels gekommen. Der Triel ist eine Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, für deren Erhaltung gemäß den Bestimmungen der Richtlinie die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären sind. Die Schutzpflicht trifft dabei jeden Mitgliedstaat für sein Territorium. Deshalb wurde 2017 das bestehende Vogelschutzgebiet Bremgarten von 520 Hektar auf rund 1700 Hektar erweitert.

Das Vogelschutzgebiet Bremgarten ist eines der wichtigsten Wiesenbrütergebiete Baden-Württembergs. In der vom VGH aufgehobenen Erweiterungsfläche befindet sich das einzige Brutvorkommen des Triels in Baden-Württemberg und sogar deutschlandweit.

Pressestelle

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher