Pressemitteilung

Regierungspräsidium stellt Pläne für neues Naturschutzgebiet „Lupfen“ in Talheim (Kreis Tuttlingen) vor

Wacholderheiden und die Orchidee Korallenwurz sind Besonderheiten im geplanten Naturschutzgebiet am Lupfen. Fotos: Regierungspräsidium Freiburg

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) plant die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes am „Lupfen“ bei Talheim (Kreis Tuttlingen). Vertreterinnen und Vertreter des RP haben die Pläne dazu am Dienstagabend im Gemeinderat Talheim vorgestellt.

Wie das RP mitteilt, erkannte man schon vor vielen Jahren die besondere naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebietes am Lupfen. Bereits im Jahr 2014 hatte das RP die ersten Überlegungen zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Gemeinderat vorgestellt. „Insbesondere die ausgedehnten Biotopkomplexe aus Grünland, Hecken, Magerrasen und Wacholderheiden bilden am Abhang des Lupfen eine reich strukturierte Kulturlandschaft“, so Joachim Genser vom Naturschutzreferat des RP. Darüber hinaus zeichne sich die Kuppe des Lupfen durch besonders naturnahe Wälder aus. Das geplante Naturschutzgebiet sei Lebensraum für zahlreiche, zum Teil stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Beispielhaft wurden zwei seltene Pflanzenarten genannt: Die Korallenwurz, eine Wald-Orchidee sowie die Sumpf-Stendelwurz, die nur wenige Vorkommen im Landkreis habe. Genser appellierte an die Gemeinde und die Menschen vor Ort, das Gütesiegel „Naturschutzgebiet“ als Chance und Aufwertung für die Region zu sehen.

Zwar wurden 1996 bereits 502 Hektar der Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dessen Schutzzweck besteht insbesondere darin, die struktur- und artenreiche Natur- und Kulturlandschaft in ihrer Eigenart und Schönheit zu erhalten. Die Ausweisung des Naturschutzgebietes dient darüber hinaus dem Erhalt und der Entwicklung naturschutzrelevanter Lebensräume für die stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere der Schutz des besonders wertvollen Bereiches mit 118 Hektar um den Lupfen ermöglicht durch die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel, dass die erforderlichen Nutzungen und Pflegemaßnahmen weiterhin gewährleistet und unterstützt werden. Das RP würdigte in diesem Zusammenhang die ehrenamtlich geleisteten Pflegemaßnahmen durch den örtlichen Schwäbischen Albverein. Diese können weiterhin erfolgen.

Das RP stellte auch klar, dass die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung im bisherigen Umfang größtenteils weiterhin möglich sein wird. Ackerbaulich genutzte Flächen liegen nicht in der geplanten Kulisse. Mögliche Einschränkungen bei der intensiven Grünlandbewirtschaftung durch Regelungen zur Düngung sollen mit den betroffenen Bewirtschaftenden besprochen werden. Mögliche Ertragseinbußen durch die Umstellung auf extensive Grünlandbewirtschaftung könnten gegebenenfalls über Förderprogramme ausgeglichen werden.

Zum Thema Freizeitnutzung erklärte das RP, dass grundsätzlich ein großer Teil der bisherigen traditionellen Feste wie zum Beispiel das Funkenfeuer weiterhin möglich sein wird. Diesbezüglich wurde nach der Sitzung mit Bürgermeister Andreas Zuhl vereinbart, dass die Gemeinde noch detaillierte Informationen nachreicht und diese vom RP geprüft werden.

Im nächsten Schritt soll zu Beginn der förmlichen Auslegung der Planungsunterlagen eine Informationsveranstaltung vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Darüber hinaus haben die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger dann sechs Wochen Zeit, ihre Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.

Karte des geplanten Naturschutzgebiets (pdf)

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher