Pressemitteilung

Regierungspräsidium zieht erste Bilanz nach Öffnung des Waldsiedlungstunnels (Kreis Konstanz)

Verkehr deutlich flüssiger/ Warum die L 220 zurückgebaut wird/ Feinjustierung der Tunnelbetriebstechnik

 

Luftaufnahme des Abschnitts E an der B 33 in Allensbach

Mitte Juli wurde der Waldsiedlungstunnel für den Verkehr freigegeben. Rund sechs Wochen nach der Öffnung hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) jetzt eine erste Bilanz gezogen. Danach habe sich die Verkehrslage auf der B 33 im Bereich des Ortsteils Waldsiedlung (Gemeinde Reichenau, Kreis Konstanz) entspannt und der Verkehr fließe deutlich besser als zuvor.

Die Verkehrsfreigabe bedeutet auch eine wesentliche Veränderung für das Verkehrsnetz rund um die Waldsiedlung: Die L 220 zwischen Waldsiedlung und dem Konstanzer Ortsteil Wollmatingen ist seither für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Die Landessstraße soll in diesem Streckenabschnitt zu einem Rad- und Wirtschaftsweg mit einer Breite von 3,50 Meter zurückgebaut werden.

Dieser Rückbau der L 220 wurde teilweise kritisiert und hat Besorgnis hervorgerufen, weil er zu Umwegen und potenziellen Verkehrsverlagerungen führe. Die Fachleute des RP betonen, die bestehenden Sorgen sehr ernst zu nehmen. Zugleich weisen sie darauf hin, dass der Rückbau im Einvernehmen mit der Gemeinde Reichenau aus guten Gründen erfolge und im Planfeststellungsbeschluss für die B 33 im Jahr 2007 wie auch im Beschluss für die Westtangente 2008 verbindlich festgelegt wurde. Danach ist die L 220 im Abschnitt zwischen Waldsiedlung und Wollmatingen nach Fertigstellung der Westtangente, der L 221, und des Ausbaus der B 33 zwischen Waldsiedlung und Kindlebildknoten zu sperren. Dies sei nunmehr erfolgt.

Ausschlaggebend für diese Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss seien zum einen naturschutzfachliche Erwägungen gewesen. Durch den vierspurigen Ausbau der B 33 zwischen Allensbach-West und Konstanz (Landeplatz) wurde eine große Fläche neu versiegelt. Für diese zusätzliche Flächenversiegelung seien nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zwingend entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Der Rückbau der L 220 sei dabei eine geeignete und wichtige Ausgleichsmaßnahme.

Die Sperrung und der Rückbau der L 220 habe zum anderen verkehrstechnische Gründe. Der Verkehr soll von den Konstanzer Ortsteilen Wollmatingen und Litzelstetten über die L 221 Westtangente, die auch aus diesem Grund gebaut wurde, zur B 33 gebündelt und durch den Waldsiedlungstunnel geführt werden. Diese Bündelung des Verkehrs sei für den Lärmschutz der Bevölkerung und der Tiere sowie auch für die Wiedervernetzung der beiden Naturschutz- bzw. FFH-Gebiete (Natura 2000) Bodanrück/westlicher Bodensee und Wollmatinger Ried notwendig.

Wie das RP mitteilt, wurde seit der Sperrung der L 220, wie vereinzelt befürchtet, keine Überlastung der Westtangente der L 221 sowie deren Knotenpunkte zur L 220 bei Wollmatingen und zur B 33 (Landeplatz) beobachtet.

Ob die Sperrung der L 220 nachteilige Auswirkungen auf die L 221 Kindlebildstraße hat, werde laut RP in den kommenden Monaten geprüft. Im Jahr 2010 wurde hierfür in der Kindlebildstraße zwischen Lindenbühl und Wollmatingen eine dauerhafte Verkehrszählstelle eingerichtet. Anhand dieser Zählstelle konnten die Verkehrszahlen in den letzten Jahren vollständig dokumentiert werden. Die Verkehrszahlen werden künftig weiterhin beobachtet und analysiert und gegebenenfalls entsprechend notwendige Maßnahmen getroffen.

Der Waldsiedlungstunnel musste in den ersten Wochen seit seiner Inbetriebnahme aufgrund von Fehlalarmen einige Male gesperrt werden. Diese fehlerhaften Brandalarme seien alle im so genannten Einfahrbetrieb der Tunnelbetriebstechnik geschehen. Das RP weist darauf hin, dass solche Probleme innerhalb der ersten Wochen nicht vollständig ausgeschlossen werden könnten, da die Feinjustierung der Betriebstechnik nur durchgeführt werden könne, wenn der Verkehr durch den Tunnel fließe. Innerhalb des Einfahrbetriebes sei das beauftragte Unternehmen für die Betriebstechnik deshalb grundsätzlich vor Ort und justiere die Sensoren für den Normalbetrieb nach. Im Fall des Waldsiedlungstunnels konnten somit infolge der Fehlalarme wichtige notwendige Anpassungen in der Betriebstechnik erfolgen. Das RP geht davon aus, dass sich diese Fehlalarme künftig erübrigen werden.

Die Betriebstechnik in einem Tunnel umfasst aufgrund der bestehenden Sicherheitsauflagen eine sehr aufwändige und sensible Elektronik. So hat der Waldsiedlungstunnel insgesamt 16 Kameras zur Überwachung. Zudem befinden sich im Tunnel Kaltrauch-, Sichttrübungs-, CO2-Messungs- und Temperatursensoren. Diese Elektronik wird in zwei Betriebsgebäuden, die an beiden Tunnelportalen liegen, zusammengeführt und dort weiter an die Straßenmeisterei des Landratsamts und die integrierte Leitstelle des DRK in Radolfzell geführt. Brandalarme und Störungsmeldungen werden so direkt an diese beiden zentralen Stellen gemeldet. Die Meldungen werden nach einer durchgeführten Kontrollfahrt aus Sicherheitsgründen manuell vor Ort von der Straßenmeisterei aufgehoben, erläutert das RP in seiner Pressemitteilung.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher