Das Land Baden-Württemberg hat die 294 Feuerwehren im Regierungsbezirk Freiburg im vergangenen Jahr mit rund 15,7 Millionen Euro unterstützt. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, sind davon rund 12,8 Millionen Euro zur Förderung von Projekten an die Gemeinden als Träger der Feuerwehren geflossen. Unterstützt wurde insbesondere die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie der Neubau und die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Darüber hinaus hat das Land das Feuerwehrwesen im Regierungsbezirk mit rund 2,9 Millionen Euro pauschal gefördert.
„Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Freiburg sind für uns alle rund um die Uhr zur Stelle und das überwiegend im Ehrenamt. Damit sind die Feuerwehrleute gerade in diesen Zeiten echte Vorbilder“, sagte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Ich freue mich, dass wir dieses Engagement im vergangenen Jahr erneut mit der Förderung aller beantragten förderfähigen Projekte unterstützen konnten.“
Gefördert wurden unter anderem
- 52 Löschfahrzeuge
- 18 Neubauten oder Erweiterungen von Feuerwehrhäusern mit insgesamt 36 Stellplätzen sowie Umbauten von Feuerwehrhäusern
- 20 Rüst- und Gerätewagen
- 3 Drehleitern
- 25 Mannschaftstransportwagen
- 8 Boote
Hintergrundinformation Feuerwehrförderung:
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen. Über die Zuwendungen für die Projekte der Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg und des Stadtkreises Freiburg entscheidet das Regierungspräsidium Freiburg selbst. Bewilligungsstellen für die Zuwendungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind die Landratsämter.
Daneben erhalten die Kommunen über die Landratsämter pauschalisiert eine Landeszuwendung für jeden Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und für jeden Jugendfeuerwehrangehörigen in Höhe von 40 Euro. Die Landkreise erhalten außerdem pauschal 3500 Euro für Maßnahmen der Feuerwehr und für den feuerwehrtechnisch bedingten Aufwand des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter.