Wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg am Donnerstag angekündigt hat, wird das Land seine Kontrollen und Maßnahmen zur Sicherung von Brücken mit gleichartiger Bautechnik und damit ähnlichen Risiken wie der eingestürzten Carolabrücke in Dresden intensivieren. Von den rund 2500 Brücken an den Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk Freiburg sind 26 Brücken mit dem anfälligen Spannstahl gebaut. Weitere neun Brücken weisen eine ähnliche Problematik auf. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, sind bei den insgesamt 35 Brücken keine Vollsperrungen notwendig. Allerdings muss an 31 Bauwerken die Belastung durch den Schwerverkehr reduziert werden. Dies soll bei 20 Brücken durch ein Abstandsgebot für Lkw von mindestens 50 Metern erfolgen. Damit wird eine Kolonnenbildung von schweren Lkw auf den Brücken verhindert. An elf Bauwerken sind zusätzlich zu dem Abstandsgebot weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrslast notwendig. Dies kann durch eine allgemeine Tonnagebeschränkung oder eine Sperrung einzelner Fahrstreifen für den Schwerverkehr erreicht werden. An vier Radwegbrücken entlang der Güterbahntrasse in Freiburg besteht kein Handlungsbedarf für eine verkehrliche Einschränkung.
Regierungspräsident Carsten Gabbert: „Sicherheit ist das oberste Gebot. Um Vorsorge zu treffen, haben wir uns mit dem Verkehrsministerium darauf verständigt, bei den betroffenen Spannbetonbrücken die Verkehrslast zu reduzieren. Damit werden wir unserer Verantwortung als Straßenbauverwaltung gerecht. In Abstimmung mit den Landkreisen und den Gemeinden werden wir alles daransetzen, die Einschränkungen für den Schwerverkehr möglichst gering zu halten. Autofahrer werden davon in den meisten Fällen kaum etwas spüren.“
Das RP kündigte an, dass die Bauwerkshauptprüfungen der betroffenen Brücken künftig alle drei Jahre statt wie bisher alle sechs Jahre erfolgen werden. In Einzelfällen werden die Ingenieure des RP die Bauwerke an den sensiblen Bauteilen noch häufiger begutachten. Die Maßgabe „Erhalt der Infrastruktur vor Neubau“ der Straßenbauverwaltung des Landes wird in Zukunft noch konsequenter umgesetzt, zumal die personellen Kapazitäten begrenzt sind. Mittelfristig sollen alle 35 betroffenen Spannbetonbrücken, die mehrheitlich über 60 Jahre alt sind, durch einen Neubau ersetzt werden.
Das RP hat in der vergangenen Woche die Landratsämter über den Handlungsbedarf informiert. In Abstimmung mit den unteren Verkehrsbehörden sollen die notwendigen Maßnahmen in den nächsten Wochen konkretisiert und umgesetzt werden. Die Abstandsgebote für Lkw müssen durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht werden. Eine Tonnagebeschränkung oder eine Sperrung einzelner Fahrstreifen für Lkw wird darüber hinaus an folgenden Brücken erforderlich:
Brücke über die Kinzig (Wehrbrücke) im Zuge der L 91 bei Willstätt | Ortenaukreis |
Brücke über die alte Kinzig im Zuge der L 91 in Willstätt | Ortenaukreis |
Brücke über die Wolf im Zuge der L 96 bei Oberwolfach | Ortenaukreis |
Brücke über die Elz im Zuge der L 103 in Kappel-Grafenhausen | Ortenaukreis |
Brücke über die Rheintalbahn im Zuge der L 118 bei Friesenheim | Ortenaukreis |
Brücke über die Elz im Zug der L 110 bei Sexau | LK Emmendingen |
Brücke über die wilde Gutach im Zuge der L 173 bei Obersimonswald | LK Emmendingen |
Brücke über die Elz im Zuge der L 186 bei Waldkirch-Buchholz | LK Emmendingen |
Brücke über die Alb im Zuge der L 153 bei Görwihl-OT Tiefenstein | LK Waldshut |
Brücke über die Wutach im Zuge der L 171 bei Wutach-Ewattingen | LK Waldshut |
Überführung eines Feldweges über die B 462 bei Schiltach, OT Lehengericht | LK Rottweil |
Hier müssen die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen für den Schwerverkehr in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden vereinbart werden. Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, sind für jedes Bauwerk entsprechend der gegebenen verkehrlichen Anforderungen passende Maßnahmen zu definieren. In Einzelfällen werden Umleitungsstrecken für den Schwerverkehr notwendig, die noch zu bestimmen sind.
Hier finden Sie eine Übersicht der betroffenen Brücke an Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk Freiburg.