Pressemitteilung

Umweltzone in Freiburg wird zum 2. Mai aufgehoben

Vierte Fortschreibung des Luftreinhalteplans tritt in Kraft

Zum 2. Mai wird die grüne Umweltzone in Freiburg aufgehoben. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, bleibt Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Freiburg (B 31) aus Lärmschutzgründen bestehen. Die entsprechende vierte Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird ab Mittwoch, 23. April, öffentlich bekannt gemacht und liegt ab Montag, 28. April, für zwei Wochen öffentlich aus. Zum 2. Mai tritt sie dann in Kraft.

Die Luftqualität in Freiburg hat sich in den vergangenen Jahren erfreulich verbessert. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde in Freiburg nach der dritten Fortschreibung im Jahr 2019 erstmals unterschritten. Seitdem sind die Jahresmittelwerte kontinuierlich bis auf 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2024 zurückgegangen. Daher kann mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans die im Jahr 2010 eingeführte Umweltzone Freiburg aufgehoben werden, heißt es aus dem RP.

Das RP folgt damit der Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, das auf die Verbesserung der Luftqualität im ganzen Land reagiert und die Aufhebung von grünen Umweltzonen in die Wege geleitet hat. Auch die Tempo 30-Regelung auf der B 31 in der Ortsdurchfahrt Freiburg wird mit Inkrafttreten des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans keine Maßnahme der Luftreinhaltung mehr sein. Die bereits 2018 von der Stadt Freiburg aus Lärmschutzgründen angeordnete Tempo 30-Regelung wird aber weiterhin zur Verringerung der Lärmimmissionen beibehalten.

Die positive Entwicklung der Luftqualität in Freiburg zeigt, dass unter anderem die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen ihre Wirkung entfaltet haben, so das RP. Die stetige Erneuerung der Kfz-Flotte und die flächig durchgeführten Software-Updates bei Diesel-Kfz haben ebenfalls einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet.

Die Inhalte der vierten Fortschreibung sind im Detail dem Luftreinhalteplan zu entnehmen. Dieser liegt von Montag, 28. April, bis einschließlich Montag, 12. Mai, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus: bei der Stadt Freiburg, Bürgerberatung, Rathausplatz 2-4 (Altes Rathaus), Haupteingang sowie beim Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, Eingangsbereich.

Darüber hinaus ist der Luftreinhalteplan ab 23. April auf der Internetseite des RP unter www.rp-freiburg.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“ unter „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

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