Die Umweltzone in Schramberg wird aufgehoben. Tempo 30 in der Oberndorfer Straße soll aus Lärmschutzgründen jedoch weiterhin bestehen bleiben. Das hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt. Der Luftreinhalteplan Schramberg werde fortgeschrieben, der Planentwurf zur zweiten Fortschreibung liege ab Montag, 17.Oktober, für einen Monat öffentlich aus.
Die Luftqualität in Schramberg habe sich in den letzten Jahren erfreulich verbessert. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde in Schramberg im Jahr 2016 erstmals erreicht. Seitdem seien die Jahreswerte kontinuierlich bis auf 24 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2021 zurückgegangen. Daher könne mit der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter anderem die Umweltzone Schramberg aufgehoben werden, heißt es aus dem RP.
Das RP folgt damit den Vorgaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, das auf die Verbesserung der Luftqualität im ganzen Land reagiert und die Voraussetzungen für die Aufhebung von Umweltzonen festgelegt hat.
Auch die Tempo 30-Regelung auf der Oberndorfer Straße werde mit Inkrafttreten des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans keine Maßnahme der Luftreinhaltung mehr sein. Sie bleibe aber aus Gründen des Lärmschutzes erhalten.
Die Inhalte der zweiten Fortschreibung seien im Detail dem Entwurf des Luftreinhalteplanes zu entnehmen. Dieser liege bis einschließlich Mittwoch, 16. November bei der Stadt Schramberg,Berneckstraße 9, 78713 Schramberg, Konferenzraum des City-Center (2. OG), während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:30 bis 11:30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr sowie beim Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, Eingangsbereich, während der Dienststunden aus. Weiter ist der Planentwurf in diesem Zeitraum auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg in der Rubrik „Sonstige Bekanntmachungen“ einsehbar.
Bis einschließlich Mittwoch, 30. November kann zum Plan beim Regierungspräsidium Freiburg (Referat 54.1), Schwendistraße 12, 79102 Freiburg im Breisgau schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an Referat54.1@rpf.bwl.de) Stellung genommen werden. Der Entwurf des Luftreinhalteplans wird auch in den Gremien der Stadt Schramberg behandelt.
Nach dem Ende der Beteiligungsphase werden die Stellungnahmen ausgewertet. Die Bekanntmachung des Plans durch die Behörde soll Anfang 2023 stattfinden. Eine Ausfertigung des Plans wird dann zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Die Fortschreibung soll am 1. März 2023 in Kraft treten.
Unterlagen
Öffentliche Bekanntmachung (pdf)
Luftreinhalteplan Schramberg 2. Fortschreibung vom 30. September 2022 (Entwurf) (pdf)