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Verhalten im Wald: Wie Besucherinnen und Besucher mithelfen können, Tiere und Pflanzen im Wald zu schützen

Das Bild zeigt einen Baum, im Hintergrund Wald
Das Bild zeigt einen Baum, im Hintergrund Wald

Bei den heißen Temperaturen, in der Ferienzeit oder generell in der derzeitigen Situation ist der Wald ein beliebtes Ausflugsziel. Er ist aber auch der Lebensraum von vielen Tieren und Pflanzen. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle im Wald einige Dinge beachten:

Vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden, auch Feuer machen ist verboten. Gerade aktuell ist es besonders trocken und die Waldbrandgefahr daher sehr hoch.

Der Wald ist kein Campingplatz. Das Zelten ist im Wald grundsätzlich verboten.

Radfahren im Wald ist auf Wegen unter zwei Meter Breite untersagt, außer wenn die Wege als sogenannte Trails ausgewiesen sind. Verlassen Sie sich lieber auf die Schilder im Wald, als auf die Angaben von Routing-Apps.

Wer sich unsicher ist, was im Wald erlaubt ist, findet Antworten im Landeswaldgesetz.

Wir freuen uns, dass der Wald so viel Wertschätzung erfährt. Danke für Ihre Mithilfe!

Unsere Forstdirektion kümmert sich um den Erhalt des Waldes und seiner Lebensgemeinschaften, zum Beispiel indem sie nachhaltige Waldwirtschaft oder die Wiederbewaldung im Privat- und Kommunalwald fördert und sich für den Erhalt der Waldflächen einsetzt.​​

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher