Pressemitteilung

VGH-Eilentscheidung zur Gauchachtalbrücke (B 31, Döggingen): Regierungspräsidium prüft weiteres Vorgehen

Brücke mit Wald

Mit Bedauern hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) zum Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B 31 in Döggingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) zur Kenntnis genommen. Der VGH hat dem Eilantrag des Verkehrsclubs VCD Südbaden stattgegeben. Dieser hatte beantragt, die aufschiebende Wirkung seiner gegen den Bau der Brücke erhobenen Klage anzuordnen.

Wie das RP mitteilt, komme der VGH in seinem Beschluss unter anderem zu dem Ergebnis, dass aller Voraussicht nach für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Deren Gegenstand müsse nicht nur die Baustraße, sondern auch das Bauwerk der zweiten Brücke sein. Das RP hatte in seiner Plangenehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht als erforderlich angesehen und dies damit begründet, dass die Baustraße im Wesentlichen eine vorübergehende Beeinträchtigung darstellt und die Brücke selbst bereits 1991 bestandskräftig genehmigt worden war.

Aufgrund der unanfechtbaren Entscheidung des VGH kann der Bau der Brücke nicht wie geplant beginnen. Wie das RP mitteilt, sei dies eine große Enttäuschung für die betroffenen Gemeinden, die mit dem Bau der Brücke entlastet würden. Die Behörde kündigte an, die Begründung des Gerichts nun sorgfältig zu prüfen und dann in Abstimmung mit den Verkehrsministerien von Bund und Land über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Zum weiteren Zeitplan und den Kosten könne vorerst keine Aussage getroffen werden.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher