Pressemitteilung

VGH-Urteil zum Vogelschutzgebiet Bremgarten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald): Artenschutzrechtliche Vorgaben zum Schutz des Triels müssen weiterhin beachtet werden

Triel auf einer Wiese

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) zum Vogelschutzgebiet Bremgarten im Markgräflerland (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) zur Kenntnis genommen. Das Gericht hat entschieden, dass die 2017 durch das RP erstellte Verordnung zur Erweiterung des Gebiets unwirksam ist. Geklagt hatten beim VGH zwölf Landwirte, deren Eigentums- und Pachtflächen sich in dem Erweiterungsgebiet befinden.

Das RP weist darauf hin, dass unabhängig von der Verordnung zum Schutz des seltenen Triels in diesem Gebiet die strengen artenschutzrechtlichen Vorgaben weiterhin beachtet werden müssen. Wesentliches Motiv des RP sei es gewesen, mit der Erweiterung des Vogelschutzgebietes Rechtsicherheit für alle Akteure herzustellen. Nach Erhalt der Urteilsbegründung werde es entscheiden, ob eine Neuauflage des Erweiterungsverfahrens erforderlich ist oder das Gericht die Schutzwürdigkeit des Gebiets durch eine Verordnung generell für entbehrlich hält.

Seit 2011 war es südlich des bereits bestehenden Vogelschutzgebiets Bremgarten zu Nachweisen von Brutvogelpaaren des seltenen Triels gekommen. Dies begründete die fachliche Einschätzung, dass dort ein so genanntes faktisches Vogelschutzgebiet vorliegt. Damit war das Regierungspräsidium Freiburg europarechtlich verpflichtet, ein Vogelschutzgebiet zum Schutz des Triels auszuweisen. Die Ausweisung zu diesem Zeitpunkt war besonders wichtig, da die Planung des Aus- und Neubau der Rheintalbahn als bedeutendes Infrastrukturprojekt es erforderte, Rechtssicherheit herzustellen.

Um dem Schutzauftrag gerecht zu werden, wurde dann 2017 das bestehende Vogelschutzgebiet Bremgarten von 520 Hektar auf rund 1700 Hektar erweitert. Im Rahmen dieses Verfahrens hat sich das Regierungspräsidium in einem transparenten und intensiven Kommunikationsprozess darum bemüht, gemeinsam mit den betroffenen Landwirten gute und verträgliche Lösungen für deren Belange zu finden.

Das Vogelschutzgebiet Bremgarten befindet sich auf den Flächen eines ehemaligen Militärflugplatzes. Es ist eines der wichtigsten Wiesenbrütergebiete Baden-Württembergs. In der 2017 ausgewiesenen Erweiterungsfläche befindet sich der einzige Brutplatz des Triels in Baden-Württemberg und sogar deutschlandweit.

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher