Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am Freitag den Eilantrag von Bewohnern der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in Freiburg gegen einzelne Regelungen der Hausordnung der LEA abgelehnt.
Als Betreiber der LEA zeigte sich das Regierungspräsidium Freiburg (RP) erfreut über die Entscheidung des VGH, die seine rechtliche Einschätzung stütze. „Wir sind erleichtert darüber, dass wir nun bis zur Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren Rechtssicherheit für die tägliche Arbeit in der LEA haben.“ Dies betreffe alle Landeserstaufnahmeeinrichtungen.
Das RP ist der Ansicht, dass durch die Hausordnung und ihre tägliche Handhabung die Rechte aller Bewohnerinnen und Bewohner der LEA geschützt und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden: „Diese rechtliche Einschätzung werden wir auch in dem noch anhängigen Hauptsacheverfahren weiterverfolgen.“