Aktuelle Meldung

Weinbau - Hinweis zur Verlängerung von Pflanzgenehmigungen

Reben

Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden Weinbaubetriebe möglicherweise daran gehindert, ihre in den Jahren 2020 und 2021 auslaufenden Neuanpflanzungs- und Wiederbepflanzungsgenehmigungen im Jahr ihrer Gültigkeit auszuüben. Um den Verfall dieser Genehmigungen zu vermeiden und das Risiko einer Verschlechterung der Pflanzungsbedingungen zu verringern, ist eine Verlängerung der Gültigkeit dieser Genehmigungen durch die Verordnung (EU) 2021/2117 in Kraft getreten.

Neuanpflanzungsgenehmigungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie Wiederbepflanzungsgenehmigungen, die in den Jahren 2020 sowie 2021 ausgelaufen sind, werden rückwirkend bis zum 31. Dezember 2022 automatisch verlängert. Eine Antragsstellung beim zuständigen Regierungspräsidium ist nicht erforderlich. Auch das „vereinfachte Verfahren“ ist von den Änderungen betroffen.

Ein Beispiel: Bei einer Rodung im November 2018 wäre die späteste Wiederbepflanzung im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ bis November 2021 möglich gewesen. Die Genehmigung für die Wiederbepflanzung verlängert sich nun automatisch bis 31. Dezember 2022.

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher